Ein Jahr Fachkräfteeinwanderungsgesetz – 233.000 internationale Arbeitskräfte beraten

Vor einem Jahr trat das reformierte Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft: Erste Zahlen lassen positive Impulse erkennen.

05.11.2024 | Presseinfo Nr. 45

Seit dem 18. November 2023 wurde das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) schrittweise eingeführt. Erleichterung bei der Fachkräfteeinwanderung bringen seither die Anerkennungspartnerschaft, mit der das Verfahren zur Anerkennung einer vorhandenen Berufsqualifikation auch erst nach der Einreise begonnen werden kann. Zudem haben Menschen mit anerkanntem Berufsabschluss nun mehr Flexibilität beim Zielberuf und nicht zuletzt wurde das Kontingent der Westbalkanregel verdoppelt. Die dritte und letzte Stufe des Gesetzes trat im Juni 2024 mit der Einführung einer sogenannten „Chancenkarte“ für ausländische Fachkräfte in Kraft.

„Für eine vollständige Bilanz ist es noch zu früh, dennoch sind positive Impulse erkennbar“, erklärt Vanessa Ahuja, Vorständin Leistungen und Internationales der Bundesagentur für Arbeit. „Die Beratungen von zuwanderungsinteressierten Menschen im Ausland und die ordnungspolitischen Arbeitsmarktzulassungen sind auf neue Rekordwerte gestiegen. Deutschland wird für ausländische Fachkräfte interessanter. Im internationalen Wettbewerb rollt Deutschland mit aber nicht auf der Überholspur. Die fehlenden digitalen Schnittstellen zwischen Behörden, die auf viele Stellen verteilten Prozesse und zumeist sehr komplexe, langwierige berufliche Anerkennungsverfahren wirken bremsend.“

Erste Erfolge durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Die Zahl der Beratungen von im Ausland lebenden Fach- und Arbeitskräften ist binnen eines Jahres um 68.000 auf 233.000 in 2023 angestiegen.

Im Bereich der Erwerbstätigkeit wurden im Zeitraum Januar bis September 2024 172.261 Zustimmungen zu Aufenthaltstiteln erteilt – ein Anstieg von 6.854 im Vergleich zum Vorjahr. Dies zeigt das steigende Interesse und die Möglichkeiten für internationale Arbeitskräfte, in Deutschland Fuß zu fassen.

Für Personen mit anerkannten Abschlüssen wurde die Regelung dahingehend verbessert, dass sie flexibler in ihrer Berufswahl sind. Die Zustimmungszahlen im nichtakademischen Bereich sind von Januar bis September 2024 um 28 Prozent auf rund 28.400 gestiegen.

Das Kontingent für die sogenannten „Westbalkanregelung“ wurde von 25.000 auf 50.000 verdoppelt. Zahlreiche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus den Ländern des Westbalkans nutzen diese Möglichkeit, um in Deutschland eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auszuüben. Bei mehreren Ländern muss die weitere Bearbeitung der Arbeitsmarktzulassungsanfragen dennoch zurückgestellt werden, da die Bearbeitungskontingente der Visastellen bereits ausgeschöpft sind – entweder bezogen auf den jeweiligen Monat oder auf das gesamte Jahreskontingent des jeweiligen Landes.

Bei Bürokratie und Schnittstellen besteht noch Handlungsbedarf

Im Vergleich mit anderen Staaten hält Deutschland nun Schritt, befindet sich aber noch nicht auf der Überholspur. Die Vielzahl beteiligter Behörden, die unterschiedlichen Zuständigkeiten von Bund und Ländern sowie die mangelnde Digitalisierung machen den Zuwanderungsprozess jedoch weiterhin kompliziert und vielfach zu langsam. Hier können alle Beteiligten noch besser werden