Antikorruptionsbeauftragter

Korruption kennt kein personifizierbares Opfer. Geber und Nehmer sind Täter. Geschädigt wird die Allgemeinheit, also wir alle. Bestechung und Bestechlichkeit sowie Vorteilsgewährung und Vorteilsannahme sind Formen von Korruption. Sie möchten einen Hinweis auf Korruption oder einen sonstigen Rechtsverstoß innerhalb der Bundesagentur für Arbeit (BA) melden? Dann wenden Sie sich an unseren Antikorruptionsbeauftragten.

Wichtig:Hinweis: Der Antikorruptionsbeauftragte ist nicht zuständig für allgemeine Anregungen, Fragen, Kritik, Beschwerden oder Hinweise darauf, dass Personen Leistungen zu Unrecht erhalten.

Beschäftigte der BA sind dazu aufgefordert, Korruption und sonstige Rechtsverstöße in der BA zu melden. Aber auch Sie als unsere Kundinnen und Kunden haben dazu die Möglichkeit. Ihr Ansprechpartner dafür ist der sogenannte Antikorruptionsbeauftragte. Hinweise können anonymisiert per E-Mail, Telefon oder in einem persönlichen Gespräch erfolgen.

Auf Wunsch bleibt der Hinweisgeber ungenannt. Dies gilt jedoch nicht gegenüber Gerichten oder Staatsanwaltschaften. Anhaltspunkte auf ein Fehlverhalten gibt der Antikorruptionsbeauftragte an den Fachbereich Interne Ermittlungen der BA weiter.

Unser ehrenamtlicher Antikorruptionsbeauftragter ist Peter Haberecht. Er ist eine ehemalige Führungskraft mit langjähriger und vielfältiger Erfahrung. So erreichen Sie ihn:

0911 12031019 (Montag bis Donnerstag von 18 – 19 Uhr sowie nach Vereinbarung)

Anonymes Postfach

(Die IP-Adresse des Aufrufers wird durch den Webserver nicht protokolliert.)