Die Europavertretung der Bundesagentur für Arbeit ist seit mehr als 10 Jahren das zentrale Bindeglied zwischen der Europäischen Union (EU), ihren Institutionen und der BA.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Europavertretung der BA nehmen vielfältige Aufgaben wahr. Dazu zählen unter anderem:
- positiv:die beratende Mitwirkung am politischen Entscheidungsprozess der EU
- positiv:die Analyse und Bewertung aller für die BA wichtigen Entscheidungen, Trends und Entwicklungen in der EU
- positiv:die Beteiligung an der Meinungsbildung zu den Themen Beschäftigung, Bildung, Migration und Soziales
- positiv:die Betreuung und Beratung europäischer Institutionen, Interessensvertreter und Netzwerke. Dazu zählt zum Beispiel die Kooperation mit unseren Partnern im Europäischen Netzwerk der öffentlichen Arbeitsmarktservices („European Network of Public Employment Services“).
Zusätzlich beantwortet die Europavertretung Anfragen von öffentlichen Arbeitsmarktservices aus anderen EU-Staaten oder den europäischen Institutionen zu BA-Themen und bereitet Besuche von Delegationen ausländischer Arbeitsmarktservices bei der BA beziehungsweise Besuche von Vertreterinnen und Vertretern der BA im europäischen Ausland inhaltlich und organisatorisch vor.
Die Europavertretung der BA versteht sich als Dienstleisterin für
- den Vorstand und den Verwaltungsrat der BA
- alle Dienststellen sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BA
- die EU-Kommission mit ausgewählten Generaldirektionen
- die Mitglieder des Europäischen Parlaments und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter