Arbeitsmarktdienstleistungen

Die Arbeitsmarktdienstleistungen werden durch Vergabeverfahren der Regionalen Einkaufszentren (REZ) im Auftrag der Agenturen für Arbeit und Jobcenter im jeweiligen Zuständigkeitsbezirk auf Grundlage der Unterschwellenvergabeverordnung (UVgO) beziehungsweise des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) realisiert.

Die Zuständigkeiten der REZ sind unter dem Punkt Vordrucke für die Vertragsausführung dargestellt.

Ausschreibungen

Der Einkauf von Arbeitsmarktdienstleistungen erfolgt durch elektronische Vergabeverfahren, die ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Beschaffungsamtes des Bundesministeriums des Innern (e-Vergabe-Plattform) www.evergabe-online.de durchgeführt werden.

Die Veröffentlichungstexte und die Vergabeunterlagen der elektronischen Vergabeverfahren sind daher nicht mehr auf den Internetseiten der BA eingestellt, sondern befinden sich auf der e-Vergabe-Plattform. Zusätzlich wird eine Kurzinformation auf der Homepage des Bundesverwaltungsamtes unter www.bund.de über die jeweils veröffentlichten Vergabeverfahren publiziert.

Übergreifende Informationen und Näheres zur Nutzung der e-Vergabe für den Einkauf von Arbeitsmarktdienstleistungen sowie aktuelle Termine finden Sie unter Übergreifende Informationen.

Vertragsausführung

Im Folgenden werden Ihnen die notwendigen Vordrucke für die Vertragsausführung zur Verfügung gestellt.

Vordrucke für die Vertragsausführung