Haushalt 2023 der Bundesagentur für Arbeit

Erfahren Sie wofür die Bundesagentur für Arbeit die zur Verfügung stehenden Gelder verwendet.

Haushaltsentwicklung

Die Rücklagen der Bundesagentur für Arbeit (BA) betrugen Ende 2019 knapp 26 Milliarden Euro. Während der Corona-Pandemie in den Jahren 2020 bis 2022 waren die Haushalte defizitär, sodass auch die Rücklage vollständig aufgebraucht wurde. Darüber hinaus mussten Bundesmittel eingesetzt werden, um den Haushalt auszugleichen.

Für das Jahr 2023 wird erstmals wieder mit einem leichter Überschuss gerechnet. 

Diese besonderen Jahre haben der Bundesagentur für Arbeit gezeigt: Rücklagen sind für wirtschaftlich schwächere Phasen wichtig, um handlungsfähig zu bleiben.

Die Übersicht der Beträge (gerundet):

JahrSaldo (Einnahmen minus Ausgaben)
2019 (Ist-Stand)+ 2,1 Milliarden Euro
2020 (Ist-Stand)- 27,3 Milliarden Euro
2021 (Ist-Stand)- 21,7 Milliarden Euro
2022 (Voraussichtlich)0,0 Milliarden Euro
2023 (Soll)+ 1,7 Milliarden Euro

Einnahmen und Ausgaben

Im Jahr 2020 erreichten die Ausgaben im BA-Haushalt mit rund 61 Milliarden Euro einen Rekordwert. Auch im Jahr 2021 waren die Ausgaben erhöht.

Im Jahr 2023 normalisiert sich die Situation wieder. Insgesamt plant die Bundesagentur für Arbeit mit Einnahmen von rund 43 Milliarden Euro und Ausgaben von rund 41 Milliarden Euro.

Die Übersicht der Einnahmen und Ausgaben:

JahrEinnahmenAusgaben
2019 (Ist-Stand)35,3 Milliarden Euro33,2 Milliarden Euro
2020 (Ist-Stand)33,7 Milliarden Euro61,0 Milliarden Euro
2021 (Ist-Stand)35,8 Milliarden Euro57,6 Milliarden Euro
2022 (Voraussichtlich)38,1 Milliarden Euro38,1 Milliarden Euro
2023 (Soll)42,6 Milliarden Euro41,0 Milliarden Euro

Wichtige Ausgaben im Detail

Der Einsatz arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen soll immer erfolgen können, sobald es für eine Kundin oder einen Kunden sinnvoll ist. Wie in der Vergangenheit auch, ist das Budget nicht der begrenzende Faktor.

Für das Jahr 2023 wird ein Budget von 11,3 Milliarden Euro eingeplant. Abzüglich des Kurzarbeitergeldes stehen 9,6 Milliarden Euro zur Verfügung. Das ist deutlich mehr als in den Vorjahren. Alleine für Weiterbildungen werden mehr als 2 Milliarden Euro bereitgestellt.

Die Ausgaben für aktive Arbeitsförderung (ohne konjunkturelles Kurzarbeitergeld) im Zeitablauf:

JahrAusgaben
2019 (Ist-Stand)8,1 Milliarden Euro
2020 (Ist-Stand)8,2 Milliarden Euro
2021 (Ist-Stand)8,4 Milliarden Euro
2022 (Voraussichtlich)8,0 Milliarden Euro
2023 (Soll)9,6 Milliarden Euro

Das Kurzarbeitergeld hat vor allem in den Jahren 2020 und 2021 viele Arbeitsplätze gesichert: In Summe wurden in den beiden Jahren mehr als 42 Milliarden Euro dafür verwendet (inklusive der Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen). Das ist fast 200-mal so viel, wie in den Jahren 2018 und 2019.

Obwohl die Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld inzwischen zurückgeht, ist dennoch das „Vor-Corona“-Niveau noch nicht wieder erreicht. Die erleichterten Zugangsbedingungen für das konjunkturelle Kurzarbeitergeld wurden bis zum 30. Juni 2023 verlängert. Daher sind für das Jahr 2023 Ausgaben in Höhe von 1,7 Milliarden Euro eingeplant.

JahrAusgaben
2019 (Ist-Stand)0,2 Milliarden Euro
2020 (Ist-Stand)22,1 Milliarden Euro
2021 (Ist-Stand)20,2 Milliarden Euro
2022 (Voraussichtlich)3,8 Milliarden Euro
2023 (Soll)1,7 Milliarden Euro

Der größte Posten im BA-Haushalts ist das Arbeitslosengeld. Dieser macht mit rund 18 Milliarden Euro etwa 44 Prozent der Gesamtausgaben aus.

Für das Jahr 2023 rechnet die Bundesagentur für Arbeit damit, dass durchschnittlich 735.000 Personen Arbeitslosengeld beziehen. Zum Vergleich: Während der Corona-Pandemie lag der höchste Wert bei rund einer Millionen Personen im Jahr 2020.

Pro Person sind für Arbeitslosengeld und darauf anfallende Sozialversicherungsbeiträge im Durchschnitt etwa 2.025 Euro pro Monat eingeplant.

JahrAusgaben
2019 (Ist-Stand)15,0 Milliarden Euro
2020 (Ist-Stand)20,6 Milliarden Euro
2021 (Ist-Stand)19,4 Milliarden Euro
2022 (Voraussichtlich)16,5 Milliarden Euro
2023 (Soll)18,0 Milliarden Euro