Ein studienfachbezogenes Praktikum muss nicht durch die BA genehmigt werden, wenn mindestens einer der folgenden Aspekte zutrifft:
- positiv:Die Praktikantin oder der Praktikant hat die Staatsangehörigkeit eines EU-Staates oder eines der folgenden Länder: Island, Norwegen, Liechtenstein, Schweiz.
- positiv:Das Praktikum findet im Rahmen eines von der EU geförderten Programms wie zum Beispiel Leonardo, Sokrates oder TACIS statt.
- positiv:Die Praktikantin oder der Praktikant kommt ausschließlich in Ihren Betrieb, um eine Abschlussarbeit zu verfassen. Sie oder er übt keine praktische Tätigkeit aus und erwirbt somit keinerlei berufliche Fähigkeiten. In rechtlicher Hinsicht handelt es sich daher nicht um ein Praktikum.
In allen anderen Fällen gilt: Das Praktikum muss durch die BA genehmigt werden.