Berufsorientierungspraktikum

Nutzen Sie die Chance im Rahmen eines Berufsorientierungspraktikums, Interesse für eine Ausbildung in Ihrem Unternehmen zu wecken.

Mit Praktika Nachwuchskräfte gewinnen

Potentiellen Nachwuchs ansprechen und fördern – Berufsorientierungspraktika bieten dafür eine frühzeitige Gelegenheit. 

Ermöglichen Sie jungen Menschen praxisnahe Einblicke in die Aufgaben, Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen in Ihrem Betrieb. Im Idealfall gewinnen Sie Auszubildende für Ihr Unternehmen und sichern sich zukünftige Fachkräfte.

Die jungen Menschen erhalten von der Bundesagentur für Arbeit eine finanzielle Förderung. Diese umfasst beispielsweise Fahrtkosten oder Kosten für eine auswärtige Unterbringung. Durch die Förderung bekommen Ausbildungsinteressierte einen Anreiz, Betriebspraktika zu absolvieren – selbst, wenn diese nicht in der Nähe Ihres Wohnortes liegen.  

Voraussetzungen für die Förderung

Antrag: Stellen Sie sicher, dass die jungen Menschen die Förderung vor Beginn des Praktikums bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter beantragen. 

Damit junge Menschen in Ihrem Unternehmen die Förderung für ein Berufsorientierungspraktikum erhalten können, gelten folgende Voraussetzungen:

Dauer: Das Praktikum kann jederzeit stattfinden und dauert mindestens eine Woche bis maximal 6 Wochen. Davor oder danach können die jungen Menschen weitere Praktika in anderen Unternehmen absolvieren. 

Voraussetzungen der Praktikantinnen und Praktikanten: Es gibt keine Altersbeschränkung, allerdings müssen Ausbildungsinteressierte die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben, dürfen keine Schule mehr besuchen und müssen bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter gemeldet sein. 

Rahmenbedingungen

Das müssen Unternehmen beachten, die Berufsorientierungspraktika anbieten:

  • Ihr Unternehmen ist für die Betreuung, Aufsicht und Anleitung der Praktikantin oder des Praktikanten verantwortlich.
  • Die Praktikumszeiten unterliegen dem Arbeitszeitgesetz.
  • Ihr Unternehmen muss die maßgeblichen arbeitsrechtlichen Bestimmungen einschließlich des Unfallversicherungsschutzes einhalten. Zuständig ist Ihr Unfallversicherungsträger. 

Praktikumsplätze online ausschreiben

Veröffentlichen Sie Ihre Praktikumsangebote unkompliziert online in unserer Jobsuche, um junge Menschen auf Ihr Unternehmen aufmerksam zu machen. Dort können Sie auch selbstständig Ausbildungsinteressierte finden oder sich vom Arbeitgeber-Service bei Ihrer Suche unterstützen lassen.

Wie Sie die Jobsuche nutzen können, erfahren Sie auf der Seite Auszubildende finden

Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Berufsorientierungspraktikum

Ein Praktikumsvertrag ist nicht zwingend erforderlich. Wir empfehlen jedoch, die Rahmenbedingungen schriftlich festzuhalten. 

Nein, jeder Betrieb kann ein Berufsorientierungspraktikum anbieten. 

Die Bundesagentur für Arbeit zahlt keine Praktikumsvergütung. Falls Sie ein freiwilliges Praktikumsentgelt entrichten möchten, gilt der gesetzliche Mindestlohn nicht.

Berufsorientierungspraktika stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Zuständig ist der für den Praktikumsbetrieb zuständige Unfallversicherungsträger. Informieren Sie Ihre Berufsgenossenschaft bzw. Ihren Unfallversicherungsträger am besten kurz vorab über das Praktikum. Das Berufsorientierungspraktikum ist nicht sozialversicherungspflichtig.

Ja, das Berufsorientierungspraktikum eignet sich für Abiturientinnen und Abiturienten, die sich für ein (duales) Studium interessieren und einen Praxisbetrieb kennenlernen möchten.

Nein. Für die Praktikantinnen und Praktikanten ist es jedoch hilfreich, wenn Sie im Anschluss an das Berufsorientierungspraktikum ein Praktikumszeugnis bekommen. Damit können sie bei späteren Bewerbungen ihre Berufserfahrung nachweisen.

Kontakt zum Arbeitgeber-Service

Ihre persönliche Ansprechperson im Arbeitgeber-Service hilft Ihnen gerne weiter.

Falls Sie noch keine Ansprechperson haben, nutzen Sie die kostenlose Servicerufnummer oder schreiben Sie uns eine Nachricht: