Eine Einstiegsqualifizierung ist ein sozialversicherungspflichtiges Praktikum. Die Agenturen für Arbeit oder die Jobcenter fördern dieses durch einen Zuschuss zur Praktikumsvergütung und eine Pauschale für die Beiträge zur Sozialversicherung. Ansprechpartner für interessierte Unternehmen ist der Arbeitgeber-Service. Die Kontaktdaten finden Sie am Ende dieser Seite.
Vorteile der Einstiegsqualifizierung
Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber lernen Sie durch die Einstiegsqualifizierung potenzielle Auszubildende kennen und können sich zukünftige Fachkräfte sichern.
Gleichzeitig unterstützen Sie benachteiligte Jugendliche und junge Erwachsene auf dem Weg ins Berufsleben: Sie lernen die entsprechenden Ausbildungsinhalte kennen, können ihre Fähigkeiten unter Beweis stellen und ihre Potenziale entdecken.
Voraussetzungen für die Förderung
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ein Zuschuss zur Vergütung gezahlt werden kann:
- positiv:Sie schließen mit der Teilnehmerin oder dem Teilnehmer einen Praktikumsvertrag ab.
- positiv:Sie zahlen der Teilnehmerin oder dem Teilnehmer eine Praktikumsvergütung und führen für sie oder ihn Beiträge zur Sozialversicherung ab.
Der Betrieb darf zudem nicht dem Ehe- oder Lebenspartner beziehungsweise der Ehe- oder Lebenspartnerin oder den Eltern der oder des Teilnehmenden gehören.
Höhe und Dauer der Förderung
Der Zuschuss zur Vergütung sowie die Pauschale für die Beiträge zur Sozialversicherung werden regelmäßig angepasst. Ihr Arbeitgeber-Service informiert Sie gerne, mit welchen Beträgen Sie derzeit rechnen können.
Eine Einstiegsqualifizierung dauert mindestens 4
Ihr Weg zu Einstiegsqualifizierung
Schritte zur Einstiegsqualifizierung im Überblick:
1. Einstiegsqualifizierung vorbereiten
Erstellen Sie einen Plan für die Einstiegsqualifizierung: Legen Sie Inhalte, Dauer, Vergütung und Eignungskriterien fest. Dabei unterstützt und berät Sie der Arbeitgeber-Service. Nehmen Sie Kontakt auf:
0800 4 555520 (gebührenfrei)
Melden Sie anschließend den Plan für Ihre Einstiegsqualifizierung an den Arbeitgeber-Service und an die Kammer, die für Ihren Betrieb zuständig ist.
2. Teilnehmerin oder Teilnehmer finden
Wenn Sie bereits eine mögliche Teilnehmerin oder einen möglichen Teilnehmer kennen, melden Sie die Person beim Arbeitgeber-Service. Dieser prüft, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind.
Haben Sie noch keine Teilnehmerinnen oder Teilnehmer, vermittelt Ihnen der Arbeitsgeber-Service geeignete Bewerberinnen und Bewerber oder erstellt für Sie eine Ausschreibung in der Jobsuche – Deutschlands größter Stellenbörse.
3. Praktikumsvertrag abschließen, Meldung an weitere Stellen veranlassen
Sind alle Voraussetzungen erfüllt, können Sie den Praktikumsvertrag abschließen. Einen Mustervertrag erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Kammer. Melden Sie anschließend Ihre Praktikantin oder Ihren Praktikanten bei der Krankenversicherung und der Berufsgenossenschaft zur Sozialversicherung an.
Besteht noch Berufsschulpflicht, müssen Sie Ihre Praktikantin oder Ihren Praktikanten vor Beginn der Einstiegsqualifizierung in der Berufsschule anmelden. Idealerweise erhält die Praktikantin oder der Praktikant dort einen Platz in einer entsprechenden Fachklasse.
4. Zuschuss online beantragen
Den Antrag und alle weiteren Formulare stellen wir Ihnen über Ihr Benutzerkonto online zur Verfügung.
Füllen Sie den Antrag aus und übermitteln Sie ihn gemeinsam mit dem Praktikumsvertrag über Ihr Benutzerkonto. Bitte beachten Sie: Den Vertrag benötigen wir, um Ihren Antrag bearbeiten zu können.
Über Ihr Benutzerprofil können Sie auch weitere Dokumente ein- oder nachreichen, zum Beispiel die Bestätigungen der Sozialversicherung oder Nachweise über gezahlte Vergütungen.
5. Prüfung und Bescheid
Wir prüfen Ihren Antrag. Anschließend senden wir Ihnen einen Bescheid, das heißt: Wir informieren Sie schriftlich darüber, ob Sie den Zuschuss erhalten.
Abschluss der Einstiegsqualifizierung
Am Ende der Einstiegsqualifizierung stellen Sie Ihrer Praktikantin oder Ihrem Praktikanten ein Zeugnis aus. Führen Sie darin aus, welche Kenntnisse und Fertigkeiten diese während der Einstiegsqualifizierung erwerben konnten.
Mit diesem Zeugnis können die Teilnehmenden ein Zertifikat bei der zuständigen Kammer beantragen, durch das sich die Dauer der angestrebten Ausbildung gegebenenfalls verkürzen lässt.
Übergang zur Ausbildung in Ihrem Unternehmen
Durch die Einstiegsqualifizierung bereiten Sie die Praktikantin oder den Praktikanten auf eine Ausbildung in einem konkreten Beruf vor. Ziel ist es auch, dass Sie die Teilnehmerin oder den Teilnehmer kennenlernen und später sogar für eine Ausbildung in Ihren Betrieb übernehmen können.
Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter bietet Ihnen dafür weiterführende Unterstützung an, zum Beispiel durch eine Assistierte Ausbildung (AsA): Dabei erhält die oder der Auszubildende eine flexible und persönliche Förderung neben der Ausbildung – beispielsweise in Form von Stützunterricht oder einer sozialpädagogischen Betreuung. Mehr dazu erfahren Sie auf der Seite: Assistierte Ausbildung (AsA)
Rechtliche Grundlage der Einstiegsqualifizierung ist Paragraf 54a Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) beziehungsweise Paragraf 16 Absatz 1 Nummer 3 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) in Verbindung mit Paragraf 54a SGB III.