Gastronomie, Landwirtschaft, Produktion oder Gebäudereinigung: Studierende aus dem Ausland können in den unterschiedlichsten Branchen Ferienjobs ausüben.
Wichtig:Wichtig: Ohne eine Bestätigung der Ferienbeschäftigung durch die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung dürfen Sie ausländische Ferienjobber oder Ferienjobberinnen nicht beschäftigen.
Die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung vermittelt jedes Jahr Bewerberinnen und Bewerber aus dem Ausland für Ferienjobs in Deutschland. Sind die Voraussetzungen dafür erfüllt, stellt sie eine Bestätigung der Ferienbeschäftigung aus. Diese Bestätigung dient als Nachweis, dass der Ferienjob in Deutschland ausgeübt werden darf.