Langzeitarbeitslosen die Rückkehr ins Arbeitsleben zu erleichtern, ist ein Ziel der Bundesagentur für Arbeit. Wenn Sie uns dabei unterstützen möchten, bieten wir Ihnen 2 Möglichkeiten der finanziellen Förderung: die „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ und die „Teilhabe am Arbeitsmarkt“. Gerne beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch zu Ihren Möglichkeiten.
Voraussetzung für beide Förderungen: Die Beschäftigung ist sozialversicherungspflichtig. Mehr Informationen hierzu finden Sie am Ende dieser Seite.
Wichtig:Wichtig: Beantragen Sie zunächst die Förderung und warten Sie eine positive Rückmeldung Ihres Jobcenters ab. Schließen Sie erst dann den Arbeitsvertrag ab.