KEA ist eine volldigitalisierte und sichere Übergabemöglichkeit von Kurzarbeitergeldanträgen einschließlich der Abrechnungslisten aus einer zertifizierten Lohnabrechnungssoftware.
Das Verfahren kann von Betrieben, sowie bevollmächtigten Dritten, die im Auftrag eines Betriebs Kurzarbeitergeld, Saison-Kurzarbeitergeld und ergänzende Leistungen abrechnen und beantragen, genutzt werden. Dabei werden alle erforderlichen Daten direkt aus dem Entgeltabrechnungsprogramm zu einem Datensatz zusammengefasst und automatisiert an Ihre Agentur für Arbeit übermittelt.
Wichtig:Wichtig: Sie sind seit 1. August 2023 verpflichtet, den neuen Datensatz (7.02) als Grundlage für die KEA-Version 3.0 zu nutzen. Dieser Datensatz steht seit 12. Februar 2023 zur Verfügung. Ältere Datensätze dürfen nicht mehr genutzt werden.