Kurzarbeitergeld, Saison- und Transferkurzarbeitergeld werden grundsätzlich vorläufig bewilligt und ausgezahlt. Haben Sie die Kurzarbeit in Ihrem Betrieb beendet, prüft Ihre Agentur für Arbeit alle Ihre Nachweise und Unterlagen. Damit stellt sie sicher, dass die Voraussetzungen für die Kurzarbeit erfüllt waren und Ihr Betrieb die finanzielle Hilfe in der richtigen Höhe erhalten hat.
So läuft die Abschlussprüfung ab
1. Anforderung von Unterlagen
Ihre Agentur für Arbeit fordert Sie schriftlich auf, bestimmte Unterlagen zu übermitteln (Anforderungsschreiben) – zum Beispiel folgende Dokumente:
- Arbeitszeitnachweise und Arbeitszeitkonto
- Entgeltabrechnungen (Gehalts- oder Lohnabrechnung)
- Einzelvereinbarungen mit Ihren Beschäftigten beziehungsweise die Betriebsvereinbarung mit Ihrem Betriebsrat über die Einführung von Kurzarbeit