Nutzen Sie die Zeiten der Kurzarbeit, um Ihre Beschäftigten weiterzubilden – wir unterstützen Sie dabei unter bestimmten Voraussetzungen mit finanzieller Förderung.
Eine Weiterbildung, die bereits vor Beginn der Kurzarbeit begonnen wurde, muss nicht unterbrochen werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann in diesem Fall ein Zuschuss zum Arbeitsentgelt gewährt werden.
Wichtig: Wird für Arbeitsausfälle Kurzarbeitergeld gezahlt, kann dafür kein Zuschuss zum Arbeitsentgelt gewährt werden.
Gut zu wissen: Sie können natürlich auch Beratung und Zuschüsse erhalten, wenn Sie Beschäftigte weiterbilden, die nicht in Kurzarbeit sind. Informieren Sie sich über die Voraussetzungen und die Höhe der Zuschüsse auf unserer Seite: Förderung von Weiterbildung.
Beratung
Wenn Sie Fragen zur Weiterbildung während Kurzarbeit in Ihrem Betrieb haben, steht Ihnen Ihr Arbeitgeber-Service gerne mit einer persönlichen Beratung zur Verfügung. Die Kontaktdaten des Arbeitgeber-Service finden Sie am Ende dieser Seite. Über die Telefonnummer werden Sie automatisch zu Ihrem zuständigen Arbeitgeber-Service vor Ort weitergeleitet.