Inklusion bietet Unternehmen gerade in Zeiten des Fachkräftemangels Chancen. Denn arbeitslose schwerbehinderte Menschen sind im Durchschnitt besser qualifiziert. Aktuell findet die Woche der Menschen mit Behinderung (27.11.- 01.12.2023) unter dem Motto „Inklusion bringt weiter“ statt. Die Arbeitsagentur ruft dazu auf, dass Menschen mit einer Beeinträchtigung in keiner Lebens- oder Arbeitssituation außenvorgelassen werden dürfen.
Menschen mit einer Schwerbehinderung haben es auf dem Arbeitsmarkt schwerer und sind länger arbeitslos
Menschen mit einer Schwerbehinderung benötigen durchschnittlich 74 Tage länger, um eine Arbeit aufzunehmen, als Menschen ohne gesundheitliche Einschränkungen. „Bei der Suche nach Fachkräften schenken viele Unternehmen Menschen mit einer Beeinträchtigung zu wenig Aufmerksamkeit. Dabei können sie ein Baustein der Lösung für den Fachkräftemangel in der Region sein, denn sie sind im Durchschnitt besser qualifiziert als andere Arbeitslose. Inklusion bedeutet die Potenziale und Talente aller Menschen in den Mittelpunkt zu rücken“, so Ulrich Käser, Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Aachen-Düren. Von den schwerbehinderten Arbeitslosen hat jede*r zweite einen Berufsabschluss. Betrachtet man alle arbeitslosgemeldeten Personen, trifft dies nur auf jede dritte oder jeden dritten zu. Die häufigste Ursache einer Schwerbehinderung ist eine im Laufe des Lebens auftretende Erkrankung, deshalb nimmt der Anteil der Menschen mit einer Schwerbehinderung mit dem Alter zu. Schwerbehinderte Menschen sind nicht immer körperlich beeinträchtigt. Das sieht man auch daran, dass die meisten Schwerbehinderten im Agenturbezirk Aachen-Düren im verarbeitenden Gewerbe tätig sind - einer Branche, in der man bei der Arbeit oft körperlicher Beanspruchung ausgesetzt ist. „Von den fast 11.000 Beschäftigten mit einer Schwerbehinderung in unserer Region arbeiten rund 2.480 Menschen im verarbeitenden Gewerbe, dicht gefolgt von der öffentlichen Verwaltung, in der fast 2.120 Personen arbeiten und dem Gesundheits- und Sozialwesen, in dem gut 2.000 Menschen mit einer Schwerbehinderung arbeiten“, berichtet Käser.
Unternehmen sind verpflichtet schwerbehinderte Menschen einzustellen, aber weniger als die Hälfte der Unternehmen erfüllen ihre Beschäftigungspflicht.
In Unternehmen der Region mit durchschnittlich mindestens 20 Angestellten erfüllen nur 40,5% ihre Beschäftigungspflicht schwerbehinderter Menschen. Es gibt somit weiterhin viele Arbeitgeber*innen, die für jeden unbesetzten Pflichtarbeitsplatz für schwerbehinderte Menschen eine Ausgleichsabgabe in Höhe 140 bis maximal 360 Euro zahlen müssen.
Die Agentur für Arbeit Aachen-Düren geht mit gutem Beispiel voran und beschäftigt deutlich mehr Menschen mit Schwerbehinderung, als die Quote vorgibt. Im November 2023 beträgt ihr Anteil an der Gesamtbelegschaft 15,3%.
Ein Beispiel für eine schwerbehinderte Beschäftigte in der Region ist Claudia von den Driesch, Verkäuferin im Lebensmittelhandel. Sie ist 52 Jahre alt und hat umfangreiche Berufserfahrung im Verkauf. „In den letzten Jahren haben meine Einschränkungen zugenommen, ich bin sehr froh, dass hier im Konsum am Eifelsteig auf mich und meine Bedürfnisse Rücksicht genommen wird“, berichtet sie. Die Agentur für Arbeit hat das Unternehmen während der Einarbeitung durch eine Probebeschäftigung und einen Eingliederungszuschuss unterstützt. Das Geschäft in Mützenich wird von der Coop Eifel eG betrieben, die Vorständin Jaqueline Huppertz berichtet: „Auch wir haben Probleme Personal zu finden und freuen uns, dass wir jemanden mit dieser umfangreichen Berufserfahrung für uns gewinnen konnten. Durch die Unterstützung der Arbeitsagentur hatten wir die Möglichkeit die Kundin vorab kennenzulernen. Die individuelle Beratung von einem direkten Ansprechpartner war Gold wert.“
Die Bundesagentur für Arbeit hat ein breites Portfolio an Unterstützungsmöglichkeiten für Arbeitnehmer*innen sowie für Arbeitgeber*innen. Für den Bereich berufliche Rehabilitation und Teilhabe gibt es spezielle Teams, die auf ein fundiertes Fachwissen zurückgreifen können und bei der Integration in Arbeit unterstützen. „Wir finden gemeinsam mit den Unternehmen Lösungen, die genauso individuell sind, wie die Einschränkung der Arbeitssuchenden. Unsere Aufgabe ist es für Menschen mit einer Behinderung nicht nur einen Arbeitsplatz zu finden, der zu ihnen passt, sondern diesen auch so zu gestalten, dass sie ihr volles Potenzial entfalten können. Das gelingt uns manchmal schon mit einer speziellen Arbeitsplatzausstattung. Unsere Unterstützung reicht aber auch bis zum Bau einer behindertengerechten Toilette oder dem Umbau eines Autos, damit der Arbeitsweg zurückgelegt werden kann“, erklärt Andrea Lozada, aus dem Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit Aachen-Düren.
Unterstützung durch den Arbeitgeber-Service
Ob bei technischen, organisatorischen oder förderrechtlichen Fragen oder bei der Suche von Mitarbeiter*innen und Auszubildenden mit einer Behinderung berät und unterstützt der Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit Arbeitgeber*innen. Die Fachkräfte des Arbeitgeber-Services begleiten Unternehmen während des gesamten Einstellungsprozesses und stehen auch nach erfolgtem Arbeitsbeginn bei Inklusionsfragen beratend zur Seite.
Die finanziellen Leistungen sind umfassend:
- Eingliederungszuschuss, um Fertigkeiten und Kenntnisse der Bewerberin oder des Bewerbers zu fördern
- Erstattung der Kosten für eine Probebeschäftigung von bis zu drei Monaten
- Zuschuss zur Aus- oder Weiterbildung
- Zuschuss für die behindertengerechte Ausstattung des Arbeitsplatzes
Die Agentur für Arbeit bietet für interessierte Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber im Rahmen einer kurzen Erst-Information das digitale Format der sogenannten „Aktiven Pause“ zum Thema „Schwerbehinderte Menschen und Arbeit im Mittelpunkt“ an. Der Termin ist am Dienstag, den 05. Dezember 2023 um 13.00 Uhr. Anmeldungen können per E-Mail unter Aachen-Dueren.162-Sb@arbeitsagentur.de erfolgen.
Interessierte Unternehmen können sich außerdem telefonisch unter 0800 4 5555 20 an die Arbeitsagentur wenden. Weitere Informationen auch online unter: www.arbeitsagentur.de/unternehmen/arbeitskraefte
Weitere Informationen für Menschen mit Behinderung sind zu finden unter www.arbeitsagentur.de/menschen-mit-behinderungen. Dort können Betroffene auch einen Termin beim zuständigen Team berufliche Teilhabe im Arbeitsleben vereinbaren.