Die größte Neuerung ist die klare Trennung bei der Erfassung von Stellenangeboten und Vermittlungsaufträgen. Unternehmen haben die Wahl, ihr Stellenangebot ausschließlich in der Jobsuche zu veröffentlichen („Stellenangebot ohne Vermittlungsauftrag“) oder zusätzlich durch die BA betreuen zu lassen. („Stellenangebot mit Vermittlungsauftrag“). Wird das Stellenangebot ausschließlich in der Jobsuche veröffentlicht und von Arbeitgeber*innen verwaltet, sorgt ein übersichtlicher Aufbau für eine noch bessere intuitive Bedienbarkeit. Mit nur wenigen Angaben können Arbeitgeber*innen ein Stellenangebot innerhalb kürzester Zeit veröffentlichen, da die erforderlichen Angaben auf ein Minimum reduziert sind. Sollten sich Arbeitgeber*innen in einem zweiten Schritt dazu entscheiden, der BA einen Vermittlungsauftrag zu erteilen, sind dann nur wenige ergänzende Angaben nötig. Bis Mai sind weitere Neuerungen geplant, wie eine komplett neue Unternehmensdarstellung und die Möglichkeit für Arbeitgeber*innen, Kennzahlen zur Reichweite der Stellenangebote einzusehen.
Alle Informationen zu den Neuerungen für Unternehmen im Online-Portal (wie Formatierungsmöglichkeiten, erweiterte Filterfunktionen, Markierungen und Ansichten zur Verwaltung von Stellenangeboten usw.) finden sich unter dem Link: www.arbeitsagentur.de/funktionen-und-design-im-portal
Link zum Portal: www.arbeitsagentur.de/unternehmen