Endet ein Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis, ist eine schnelle Arbeitsuchendmeldung wichtig. Um eine Sperrzeit zu vermeiden, muss die Meldung spätestens drei Monate vor dem Beschäftigungsende oder bei einer kurzfristigen Kündigung innerhalb von drei Tagen nach deren Bekanntwerden, bei der Arbeitsagentur erfolgen.
Denn bei einer fehlenden oder verspäteten Arbeitsuchendmeldung tritt eine Sperrzeit von einer Woche ein. Dies ist gesetzlich geregelt und liegt nicht im Ermessen der Agentur. Während der Dauer der Sperrzeit ruht der Anspruch auf finanzielle Leistungen.
Im Jahr 2023 sind in der Agentur für Arbeit Aachen-Düren rund 10.500 Sperrzeiten eingetreten. Von allen Sperrzeiten entfielen 41,8 Prozent und somit zirka 4.400 Sperrzeiten auf verspätete Arbeitsuchendmeldungen, wodurch die Betroffenen einen Teil ihres Anspruchs auf Arbeitslosengeld verloren haben. Im Vergleich zum Jahr 2022 nahm die Zahl der Sperrzeiten wegen verspäteter Arbeitsuchendmeldungen um 12,3 Prozent bzw. rund 480 Sperrzeiten zu.
Um den Prozess der Arbeitsuchendmeldung zu vereinfachen, steht Betroffenen die Möglichkeit zur Verfügung, die Meldung bequem und unkompliziert über www.arbeitsagentur.de/eServices online durchzuführen.
Alternativ ist die Meldung auch telefonisch montags bis donnerstags von 8:00 – 18:00 Uhr sowie freitags von 08:00 – 14:00 Uhr unter der gebührenfreien Hotline 0800 45555 00 möglich.
Sollte die Arbeitsuchendmeldung weder online noch telefonisch möglich sein, so ist eine persönliche Vorsprache in einer der Geschäftsstellen im Agenturbezirk Aachen-Düren erforderlich, um die Meldung durchzuführen.