Chancengleichheit am Arbeitsmarkt
Die Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt sowie die Förderung von Familie und Beruf gehören nach dem Sozialgesetzbuch III (SGB III) zum gesetzlichen Auftrag jeder Agentur für Arbeit. Bei diesem gesetzlichen Auftrag werden die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Agentur für Arbeit durch die Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt (BCA) unterstützt.
Die Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt berät und unterstützt verschiedene Personengruppen wie:
Arbeitsuchende und Wiedereinsteigende nach einer Familienphase
Beschäftigte
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber im Bereich Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Institutionen und Netzwerke, die im Bereich Vereinbarkeit von Familie und Beruf tätig sind
Die Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt berät und informiert zu Fragen
des beruflichen (Wieder-) Einstiegs nach einer Familienphase
der beruflichen Ausbildung in Teilzeit oder Vollzeit
der Berufswegplanung
des lebenslangen Lernens und der individuellen Qualifizierung
der flexiblen Arbeitszeitgestaltung
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