Unter www.arbeitsagentur.de/eService findet man unter „Meine eServices“ alle Online-Angebote. Diese können nach einer unkomplizierten Registrierung jederzeit genutzt werden. Melden Sie sich Online arbeitsuchend- bzw. arbeitslos oder beantragen Sie Arbeitslosengeld.
Beim Ausfüllen unterstützt ein Online-Formularassistent. Er gibt Hinweise und meldet sich bei Eingabefehlern. Im Anschluss können die Unterlagen online an die Agentur für Arbeit Annaberg-Buchholz übermittelt werden. Eine Unterschrift ist nicht mehr notwendig.
Wer zu Hause keine technischen Möglichkeiten hat, die Online-Dienste zu nutzen, der kann die Computer im Berufsinformationszentrum in Annaberg-Buchholz, Paulus- Jenisius-Strasse 43 oder in der Geschäftsstelle Aue, Postplatz 2a in Anspruch nehmen. Dort bieten wir ab sofort auch Hilfe zur Selbsthilfe an und informieren Sie zu den vielfältigen eServices der Agentur. Eine Anmeldung für die Trainingseinheiten ist über die zuständige Beratungsfachkraft bzw. unter der gebührenfreien Service-Hotline 0800 4 5555 00 (Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr) möglich. Zudem bietet der Kurzfilm https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-melden/ eine Schritt für Schritt Anleitung.
Schritt für Schritt zur Online-Arbeitslosmeldung:
Ihnen wurde gekündigt oder ihr Arbeitsvertrag läuft bald aus?
Ihre Bewerbungen auf Stellenangebote sind bisher erfolglos geblieben?
Gehen Sie auf www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/arbeitslosengeld und melden sich online arbeitslos.
Laden Sie alle wichtigen Unterlagen online hoch. Dazu zählen neben dem Personalausweis, der Sozialversicherungsausweis, das Kündigungsschreiben/Arbeitsvertrag sowie der Lebenslauf.
Nach ihrer Online Alo-meldung können Sie direkt im Anschluss einen Termin für ein persönliches Beratungsgespräch oder eine Videoberatung buchen.
Über die Online-Terminvereinbarung können Sie ihren Beratungstermin online vereinbaren.
Wann sollte man sich arbeitsuchend melden?
Sie sind aktuell noch in einer Beschäftigung, wissen aber, dass Ihr Arbeitsverhältnis bald endet. Frühestens dann sollten Sie sich umgehend arbeitsuchend melden – bestenfalls spätestens 3 Monate vorher.
Sollten Sie kurzfristig erfahren, dass Sie ihre Arbeitsstelle verlieren, melden Sie sich bitte innerhalb von 3 Tagen arbeitslos.
Wenn Sie sich innerhalb dieser Zeiten arbeitsuchend melden, entstehen Ihnen keine finanzielle Nachteile.
Wann sollte man sich arbeitslos melden?
Spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit sollten sie sich arbeitslos melden oder frühestens 3 Monate, bevor die Arbeitslosigkeit eintritt (Siehe auch Arbeitsuchendmeldung).
Arbeitslos sind sie:
wenn Sie gar nicht oder weniger als 15 Stunden in der Woche arbeiten,
den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung stehen und
sich auch selbst bemühen, eine versicherungspflichtige Beschäftigung zu finden.
Die Arbeitslosmeldung ist eine Voraussetzung für den Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Sie möchten sich beruflich weiterbilden?
Unter https://www.arbeitsagentur.de/karriere-und-weiterbildung finden Sie Informationen und Anregungen, wenn Sie sich beruflich weiterbilden oder den Beruf wechseln bzw. den Wiedereinstieg in den Beruf schaffen wollen.