Rechtzeitig online arbeitsuchend melden, um Nachteile zu vermeiden

Die Agentur für Arbeit unterstützt gekündigte Arbeitnehmende bei der Jobsuche, damit sie erst gar nicht arbeitslos werden. Dies gelingt umso besser, je früher Betroffene sich mit ihrer Arbeitsagentur in Verbindung setzen. Wer sich rechtzeitig - am besten online - arbeitsuchend meldet, vermeidet zudem finanzielle Nachteile durch Sperrzeiten.

 

30.09.2024 | Presseinfo Nr. 52

Endet ein Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis, ist eine schnelle Arbeitsuchendmeldung wichtig. Um Sperrzeiten zu vermeiden, muss die Meldung spätestens drei Monate vor dem Beschäftigungsende oder bei einer kurzfristigen Kündigung innerhalb von drei Tagen nach Bekanntwerden der Arbeitsagentur vorliegen. 

 

Die Meldung sollte idealerweise online erfolgen, kann aber auch telefonisch über die kostenfreie Servicerufnummer 0800 4 5555 00 vorgenommen werden.

 

Persönliche Vorsprachen sind in der Hauptagentur Annaberg-Buchholz und der Geschäftsstelle Aue grundsätzlich im Rahmen der Öffnungszeiten möglich. Um Wartezeiten zu vermeiden, sollte man vorher auf jeden Fall einen Termin vereinbaren. 

 

Im Jahr 2023 musste die Agentur für Arbeit Annaberg-Buchholz 2.032 Sperrzeiten verhängen. Davon entfielen rund 40 Prozent und somit 784 Sperrzeiten auf verspätete Arbeitsuchendmeldungen. Das ist ein Anstieg zum Vorjahr um 12,5 Prozent oder 226 Sperrzeiten. 

 

Alle Informationen zum Thema finden sich online auf www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-melden/