Die schwierige wirtschaftliche Lage 2023 ging nicht spurlos am Arbeitsmarkt vorbei. Die Arbeitslosigkeit stieg und die Arbeitgeber*innen meldeten weniger neue Stellen. Doch diese Effekte fielen in Anbetracht der eingetrübten Konjunktur moderat aus und der Arbeitsmarkt erwies sich insgesamt als relativ robust.
Auch wenn die Zahl neu gemeldeter Stellen im Vergleich zum Vorjahr zurückging, waren im Jahresdurchschnitt 6.218 freie Stellen im Bestand. Trotz eines leichten Rückgangs im Vergleich zum Vorjahr handelt es sich hierbei um den zweithöchsten Wert der letzten zehn Jahre. Die Nachfrage nach Fachkräften ist also unverändert hoch, zumal mehr als drei Viertel aller angebotenen Stellen eine abgeschlossene Berufsausbildung oder einen Hochschulabschluss voraussetzen.
Diese Entwicklung wurde bei der Bildungszielplanung der Agentur für Arbeit Ansbach-Weißenburg berücksichtigt und spiegelt sich in den Bildungsschwerpunkten 2024 wider. Besondere Bedeutung messen wir den Maßnahmen bei, die zu einem Abschluss oder einer berufsanschlussfähigen Teilqualifikation führen. Die Planung wurde gemeinsam mit den zugehörigen Jobcentern Ansbach Stadt, Roth und Weißenburg-Gunzenhausen erstellt.
Wir orientieren uns bei der Planung neben dem aktuellen Fachkräftebedarf und den damit einhergehenden Kompetenzausprägungen auch an den individuellen Bedarfen unserer Kunden*innen. Ziel aller Qualifizierungen ist die Reduzierung des Fachkräftemangels und die nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt.
Die Ausgabe eines Bildungsgutscheines ist stets eine Einzelfallentscheidung und abhängig vom Bildungsbedarf eines*einer Kund*in sowie der aktuellen Lage und Bedarfe des Arbeitsmarktes.
Die Bildungszielplanung dient hierbei lediglich als Orientierungshilfe und ist keine abschließende Aufzählung. Aus den aufgeführten Bildungszielen lassen sich keine individuellen Ansprüche auf eine berufliche Weiterbildung ableiten. Interessierte Kunden*innen müssen vor Beginn eines Kurses mit der Agentur für Arbeit in Kontakt treten, um im Rahmen eines Beratungsgespräches abzuklären, ob die persönlichen Voraussetzungen für eine finanzielle Förderung vorliegen (§ 81 SGB III).