Arbeitnehmer*innen haben 2022 in Westmittelfranken im Schnitt rund 108 Euro pro Monat mehr verdient als noch 2021. Das entsprich einer Steigerung von 3,4 Prozent. Das liegt sogar über dem bayerischen Mittel. Im gesamten Freistaat stieg das mittlere Einkommen nur um rund 96 Euro, was einer Steigerung von 2,8 entspricht.
Für die Höhe des Entgelts spielte unter anderem die Qualifikation der Beschäftigten eine entscheidende Rolle. Arbeitnehmer*innen ohne Berufsabschluss erzielten in Westmittelfranken im Durchschnitt 748 Euro beziehungsweise 28,5 Prozent weniger als Beschäftigte mit anerkanntem Berufsabschluss. Arbeitnehmer*innen mit Berufsabschluss wiederum erhielten durchschnittlich 1.313 Euro beziehungsweise 38,9 Prozent weniger als Akademiker*innen. Zum Vergleich: Beschäftigte ohne Berufsabschluss verdientem in Bayern 840 Euro beziehungsweise 30,2 Prozent weniger als jene mit anerkanntem Berufsabschluss. Diese hatten ein um 2.263 Euro beziehungsweise 62,5 Prozent niedrigeres Einkommen als Akademiker*innen.
„Auch wenn die Entgeltunterschiede im Vergleich zum bayernweiten Mittel geringer ausfallen, zeigen die Zahlen deutlich: Der Erwerb einer höheren Qualifikation zahlt sich aus. Dies gilt für Jüngere genauso wie für Arbeitnehmer*innen, die schon fest im Berufsleben stehen. Gerade der Bedarf an Fachkräften hat dazu geführt, dass Betriebe aufgeschlossen sind, wenn sich langjährige Beschäftigte weiterentwickeln möchten. Wir bieten hierfür verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten an. Mit einer geförderten Weiterbildungsmaßnahme kann beispielsweise ein vollwertiger Berufsabschluss nachgeholt werden. Interessierte können sich an den Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit Ansbach-Weißenburg wenden und sich individuell beraten lassen“, empfiehlt Claudia Wolfinger, Vorsitzende der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Ansbach-Weißenburg.
Regionale Unterschiede: Es zählt der Beschäftigungsort
„Bei der Interpretation der regionalen Daten muss berücksichtigt werden, dass nicht der Wohnort, sondern der Beschäftigungsort der Arbeitnehmer*innen für die statistische Erfassung entscheidend ist. Viele Beschäftigte pendeln nach Ansbach, Erlangen, Fürth oder Nürnberg. Hier befinden sich größere Arbeitgeber*innen im Dienstleistungssektor sowie im verarbeitenden Gewerbe, die höhere Löhne und Gehälter zahlen können“, erklärt Wolfinger.
Mit Blick auf die Stadt Ansbach sowie auf die Landkreise Ansbach und Neustadt/Aisch-Bad Windsheim ergibt sich folgendes Bild:
Stadt Ansbach
In der Stadt Ansbach lag das mittlere Einkommen zum Stichtag 31.12.2021 bei 3.667 Euro. Im Vergleich zum Vorjahr entspricht dies einer Zunahme von 133 Euro beziehungsweise 3,8 Prozent.
Arbeitnehmer*innen ohne Berufsabschluss erzielten in der Stadt Ansbach im Durchschnitt 934 Euro beziehungsweise 34,7 Prozent weniger als Beschäftigte mit anerkanntem Berufsabschluss. Arbeitnehmer*innen mit Berufsabschluss wiederum erhielten durchschnittlich 1.251 Euro beziehungsweise 34,5 Prozent weniger als Akademiker*innen.
Landkreis Ansbach
Im Landkreis Ansbach lag das mittlere Einkommen zum Stichtag 31.12.2021 bei 3.203 Euro. Im Vergleich zum Vorjahr entspricht dies einer Zunahme von 88 Euro beziehungsweise 2,8 Prozent.
Arbeitnehmer*innen ohne Berufsabschluss erzielten im Landkreis Ansbach im Durchschnitt 630 Euro beziehungsweise 23,7 Prozent weniger als Beschäftigte mit anerkanntem Berufsabschluss. Arbeitnehmer*innen mit Berufsabschluss wiederum erhielten durchschnittlich 1.395 Euro beziehungsweise 42,4 Prozent weniger als Akademiker*innen.
Landkreis Neustadt/Aisch-Bad Windsheim
Im Landkreis Neustadt/Aisch-Bad Windsheim lag das mittlere Einkommen zum Stichtag 31.12.2021 bei 3.143 Euro. Im Vergleich zum Vorjahr entspricht dies einer Zunahme von 105 Euro beziehungsweise 3,4 Prozent.
Arbeitnehmer*innen ohne Berufsabschluss erzielten im Landkreis Neustadt/Aisch-Bad Windsheim im Durchschnitt 682 Euro beziehungsweise 27,0 Prozent weniger als Beschäftigte mit anerkanntem Berufsabschluss. Arbeitnehmer*innen mit Berufsabschluss wiederum erhielten durchschnittlich 1.293 Euro beziehungsweise 40,3 Prozent weniger als Akademiker*innen.
Wichtig:Hintergrund
Für die Entgeltstatistik zählen nur sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte. Denn die Meldungen der Arbeitgeber*innen zum Entgelt enthalten zwar eine Unterscheidung nach Vollzeit- beziehungsweise Teilzeitbeschäftigung, jedoch keine Information über den Stundenumfang der einzelnen Beschäftigten. Nur durch die Eingrenzung auf Vollzeitbeschäftigte sind aussagekräftige Vergleiche möglich, bei denen die Unterschiede in der Arbeitszeitausgestaltung der Beschäftigten nicht so sehr ins Gewicht fallen.
Wichtig:Die Entgeltstatistik betrachtet üblicherweise den Median. Er teilt die Entgelte in zwei Hälften: Eine Hälfte der Beschäftigten erzielt ein Entgelt unter dem Medianwert, das Entgelt der anderen Hälfte liegt über dem Median. Der Median ist – anders als das arithmetische Mittel – gegenüber sogenannten Ausreißern robust, also gegenüber Werten, die extrem von anderen Werten abweichen.