Geflüchtete finden Arbeit in Roth und Umgebung

Ein Beispiel zeigt, wie es funktionieren kann

26.04.2024 | Presseinfo Nr. 31

Die Integration der geflüchteten Menschen aus vielen Ländern, aktuell vor allem aus der Ukraine, klappt in Bayern immer besser. Auch in Roth und Umgebung gibt es ein konkretes Beispiel aus dem Jobcenter Roth, in welchem die Bundesagentur für Arbeit mit der Kommune kooperiert. Der Fall gibt einen positiven Einblick in die Praxis – direkt aus dem Leben gegriffen.

„Der Ende des Jahres 2023 ins Leben gerufene „Job-Turbo“, mit dem Geflüchtete gezielt in den Arbeitsmarkt integriert werden sollen, greift in den Jobcentern und Agenturen für Arbeit in Bayern“, sagt der Vorsitzende der Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit, Dr. Markus Schmitz. Er fügt an: „Bei unseren Mitarbeitenden, die mit viel Herz und Leidenschaft die Geflüchteten unterstützen, aber auch bei den Arbeitgebern, die den Geflüchteten eine Chance auf Beschäftigung eröffnen, möchte ich mich an dieser Stelle herzlich bedanken.“

Nachfolgend findet sich ein lokales Integrationsbeispiel aus dem Landkreis Roth, welches stellvertretend für viele weitere Erfolgsgeschichten von Arbeits- und Ausbildungsaufnahmen geflüchteter Menschen steht.
Das Beispiel zeigt ganz konkret und authentisch beschrieben das Arbeitsergebnis der lokalen Zusammenarbeit zwischen Jobcentern und Agentur für Arbeit.

Claudia Wolfinger, Vorsitzende der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Ansbach-Weißenburg betont: „Mit der Arbeitsaufnahme erfolgt nun der nächste Schritt zum vertiefenden Spracherwerb und der gesellschaftlichen Integration. Durch die engagierte und gemeinsame Arbeit der Mitarbeitenden in unserer Agentur und dem Jobcenter kommt die Integration der Geflüchteten gut voran.“

Stefan Lohmüller, Geschäftsführer des Jobcenters Roth ergänzt: „Zusammen schaffen wir es, geflüchtete Menschen in Arbeit zu bringen. Die Beschäftigung von Geflüchteten aus der Ukraine, aber auch aus den wichtigsten Herkunftsländern für Asylsuchende in Deutschland, nimmt zu. Unser Beispiel zeigt wie die Integration geflüchteter Menschen gelingen kann und mit welcher Motivation und Flexibilität die geflüchteten Menschen die Arbeitsaufnahme anstreben.“

Das Praxis-Beispiel

Frau U., Bauzeichnerin
Frau U. ist 43 Jahre alt, studierte Architektin und kam mit ihren zwei Kindern im März 2022 nach Deutschland. Im Integrationskurs hat sie Deutsch gelernt und erfolgreich die B1-Prüfung bestanden. Berufsbegleitend absolviert sie aktuell bis Juli noch den Aufbausprachkurs, um das Niveau B2 zu erreichen.
Von April 2023 bis Dezember 2023 hat Frau U. als Minijobberin in einer Gebäudereinigungsfirma gearbeitet. Seit Februar 2024 arbeitet sie in Teilzeit als Bauzeichnerin. Ab Juni 2024 soll ihre Arbeitszeit auf 30 Wochenstunden erhöht werden. Parallel kümmert sich Frau U. alleine um ihre Kinder.

Arbeitgeber
Frau U. arbeitet bei einem mittelständischen Unternehmen aus der Baubranche im Landkreis Roth. Im Vorfeld hat sie dort ein einwöchiges Praktikum absolviert mit dem Zielberuf „Bauzeichnerin“.
Der Eingliederungszuschuss, den das Jobcenter gewährt ist ein attraktiver Anreiz für den Arbeitgeber, da Frau U. ihre Sprachkenntnisse, vor allem in fachlicher Hinsicht noch vertiefen und sich die in Deutschland gültigen baurechtlichen Vorschriften aneignen muss und will.

Jobcenter
Das Jobcenter Roth hat mit Frau U. eine Lotsenberatung zur Anerkennung ihrer beruflichen Qualifikationen durchgeführt und ihr den Berechtigungsschein für den B2-Sprachkurs ausgegeben. Darüber hinaus hat das Jobcenter das Praktikum im Vorfeld der Einstellung bearbeitet und es gewährt dem Arbeitgeber einen Eingliederungszuschuss für die Beschäftigung von Frau U.

Arbeitgeber-Service
Der gemeinsame Arbeitgeber-Service (AG-S) von Agentur für Arbeit und Jobcenter hat den Vermittlungsvorschlag für den Arbeitgeber erstellt, auf dessen Grundlage Frau U. später eingestellt wurde. Außerdem hat der AG-S den Arbeitgeber in Zusammenarbeit mit dem Jobcenter zur geförderten Integrationsstrategie für Frau U. beraten und den Arbeitgeber bei den Förderformalitäten unterstützt. Darüber hinaus begleitet der AG-S das Beschäftigungsverhältnis während der Förderungen und steht dem Arbeitgeber sowie Frau U. bei Bedarf beratend zur Seite.