Menschen mit Behinderungen

Hilfen, Vermittlung, Beratung, Leistungen

Welche Hilfen bieten wir an – welche Ansprechpartner stehen Ihnen zur Verfügung?

Zu den Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit gehört die Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben von behinderten Menschen und bestimmte Aufgaben zur Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen und denen gleichzustellende.

Nach dem Grundsatz, dass deren Integration so normal wie möglich, jedoch auch so speziell wie notwendig erfolgen soll, stehen in der Agentur für Arbeit Jena entsprechende Fachkräfte im Bereich der Arbeitsvermittlung und der Beratung zur Verfügung.
 

Arbeitsvermittlung für behinderte und schwerbehinderte Menschen

Wir stehen Ihnen in Fragen der Arbeitsplatzvermittlung, der Förderung von Arbeitsverhältnissen und -plätzen und in Fragen der Teilhabe schwerbehinderter Menschen und denen gleichzustellenden zur Verfügung.

 

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben für behinderte Menschen (Jugendliche und Erwachsene)

Wir beraten, erarbeiten individuelle Eingliederungskonzepte und entscheiden über notwendige und mögliche Leistungen, welche erforderlich sind, um behinderte Jugendliche und Erwachsene ins Berufsleben (wieder-) einzugliedern.


Ansprechstelle Rehabilitation nach § 12 Abs. 1 S. 3 SGB IX

Bei der Agentur für Arbeit Ansbach-Weißenburg ist eine Ansprechstelle Rehabilitation nach § 12 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGBIX) eingerichtet.

Diese können Sie über die E-Mail-Adresse Ansbach-Weissenburg.Ansprechstelle-Rehabilitation@arbeitsagentur.de  kontaktieren.

Die Aufgabe der Ansprechstellen umfasst die Vermittlung von Informationsangeboten an Leistungsberechtigte, Arbeitgeber und andere Rehabilitationsträger. Sie sollen über Inhalte, Ziele und Verfahren zu Leistungen zur Teilhabe, das Persönliche Budget und die unabhängigen Beratungsstellen informieren. Die Einrichtung der Ansprechstellen erfolgt im Rahmen der Erweiterung der existierenden Informationsangebote zur Erteilung von Auskünften. Sie umfasst kein individuelles Beratungsangebot, sondern stellt ein niederschwelliges Auskunftsangebot für diejenigen Kundinnen und Kunden dar, die nicht bereits bei der Agentur für Arbeit oder bei einem Jobcenter gemeldet sind und die weiteren Dienstleistungen zunächst nicht beanspruchen.