Betreuung aus einer Hand: Jobcenter ab Juni für Geflüchtete aus der Ukraine zuständig

Die Menschen, die seit Februar 2022 aus der Ukraine nach Deutschland geflüchtet sind, werden ab 1. Juni von den Jobcentern betreut. Sie wechseln vom Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) in die Grundsicherung (SGB II).

23.05.2022 | Presseinfo Nr. 29

Aufenthaltstitel notwendig

Anträge auf Leistungen der Grundsicherung können bereits jetzt gestellt werden.  Gesetzliche Voraussetzung für den Bezug von SGB II-Leistungen ist eine Fiktionsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG und eine erkennungsdienstliche Behandlung, also eine zweifelsfreie Klärung der Identität,

Zusätzlich müssen die weiteren Voraussetzungen zum Bezug der Grundsicherung wie Hilfebedürftigkeit und Erwerbsfähigkeit vorliegen.

Die Jobcenter Stadt Aschaffenburg, Landkreis Aschaffenburg und Landkreis Miltenberg haben bereits Antragsformulare versandt. Diese sollten unverzüglich ausgefüllt an die Jobcenter zurückgesandt werden. Sollte im Einzelfall eine persönliche Vorsprache nötig sein, muss vorab ein Termin vereinbart werden, damit bei Bedarf eine Dolmetscherin bzw. ein Dolmetscher bestellt werden kann.

Solange die geflüchteten Menschen noch nicht von den Jobcentern betreut werden, können sie sich zur Beratung und Unterstützung für den Einstieg in den Arbeitsmarkt weiterhin an die Agentur für Arbeit wenden. Die Service-Hotline in ukrainischer und russischer Sprache ist unter 0911 178-7915 erreichbar.

Alle Hilfen aus einer Hand

Die Bundesagentur für Arbeit und die Jobcenter unterstützen alle Menschen mit Fluchterfahrung gleichermaßen - unabhängig von ihrer Herkunft. Für die Geflüchteten aus der Ukraine erhöht sich durch den Übergang vom Asylbewerberleistungsgesetz in die Grundsicherung die Höhe des Regelsatzes und es werden die tatsächlichen Kosten für die Unterkunft übernommen. Zusätzlich werden die Menschen in die gesetzliche Krankenkasse aufgenommen.

Die Jobcenter beraten und unterstützen dazu beim Eintritt in den Arbeits- oder Ausbildungsmarkt. In einem ersten Schritt erhalten die geflüchteten Menschen bei Bedarf Unterstützung bei der Suche nach einer Kinderbetreuung, beim Spracherwerb sowie bei der Anerkennung von Schul- und Berufsabschlüssen. Danach sind Unterstützung bei der Vermittlung in Beschäftigung, Qualifizierung und Weiterbildung und auch Unterstützung bei der Anerkennung von Berufs- und Bildungsabschlüssen möglich. Ziel ist es, die Menschen ausbildungsadäquat zu vermitteln.

Bundestag und Bundesrat haben die gesetzlichen Bestimmungen bereits entschieden. Damit das Gesetz gültig wird, muss es noch im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden.

Der Antrag auf Leistungen nach dem SGB II kann auch online gestellt werden. Der Antrag findet sich hier:

https://web.arbeitsagentur.de/sgb2ka/ka-ui/pc/