Nach dem Sozialgesetzbuch - Drittes Buch (SGB III - Arbeitsförderung) ist die Agentur für Arbeit Aschaffenburg als eine der Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit mit Aufgaben betraut, die einen Ausgleich am Arbeitsmarkt unterstützen sollen.
Auf Grundlage des Sozialgesetzbuchs - Drittes Buch (SGB III) zählen zu den Kernaufgaben der Agentur für Arbeit Aschaffenburg:
- Berufsberatung von Jugendlichen, Studienanfängern und Hochschulabsolventen
- Vermittlung und Beratung bei der Besetzung von Ausbildungs- und Arbeitsstellen unter Berücksichtigung besonderer Personengruppen
- Förderung der Arbeitsaufnahme
- Beratung von Arbeitgebern bei der Besetzung von Arbeits- und Ausbildungsstellen
- Förderung der beruflichen Aus- und Weiterbildung und der beruflichen Rehabilitation
- Gewährung von Leistungen zur Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen
- Zahlung von Lohnersatzleistungen bei Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit oder Insolvenz
- Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern
- Information über den Arbeits- und Ausbildungsmarkt sowie über die Dienste und Leistungen der Arbeitsförderung einschließlich der Erstellung von Statistiken