Die Beratung und Förderung zur Weiterbildung Beschäftigter soll Unternehmen jeder Größe einen Anreiz bieten, die Weiterbildungskultur im Betrieb auszubauen und ihre Beschäftigten stärker zu qualifizieren. Förderfähig sind Arbeitnehmerinnen / Arbeitnehmer, die von ihren Arbeitgebern für die Qualifizierung in den betriebsüblichen Arbeitszeiten unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts freigestellt werden und die personenbezogenen Fördervoraussetzungen erfüllen.
Qualifizierungskosten und Ausfallzeiten werden je nach Unternehmensgröße anteilig durch die Arbeitsagentur übernommen. Eine Übersicht unserer Förderhöhen und Voraussetzungen finden sie im nebenstehenden Flyer Weiterbildung Beschäftigter.
Von Betriebsgrößen unabhängig werden Umschulungen und das Nachholen von Berufsabschlüsse Ungelernter bis zu 100% bezuschusst.
Lassen Sie sich rechtzeitig vor Beginn der Weiterbildung beraten.
Für eine konkrete Förderanfrage können Sie uns gerne den ausgefüllten Fragebogen zusenden.
Zusätzlich finden Sie nebenstehend auch eine Übersicht zu Fördermöglichkeiten im Rahmen der Digitalisierung.
Hier werden weitere Beratungsstellen und finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten wie der Bildungsscheck oder der Digitalbonus-Bayern verlinkt und Sie erhalten einen Einblick über konkrete Qualifizierungen, um die Digitalisierung Ihres Unternehmens mit dem passendem Knowhow aktiv anzugehen.
Im Rahmen unserer Qualifizierungsberatung informieren und begleiten wir Sie gerne auf Ihrem Weg in den digitalen Wandel.