Kurzarbeitergeld
Was ist Kurzarbeitergeld?
Kurzarbeitergeld ist eine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung. Unter folgenden Voraussetzungen haben Sie darauf Anspruch: Ihr Arbeitgeber muss die regelmäßige Arbeitszeit kürzen und hat dies der zuständigen Agentur für Arbeit angezeigt. In den meisten Fällen geschieht dies aus konjunkturellen Gründen, das heißt, weil die wirtschaftliche Lage Ihres Betriebes schlecht ist.
Das Kurzarbeitergeld soll Ihren Verdienstausfall zumindest teilweise wieder ausgleichen. Außerdem kann Ihr Arbeitsplatz erhalten bleiben, obwohl die aktuelle Situation Ihres Betriebes Entlassungen notwendig machen würde.
Weitere Informationen zum Kurzarbeitergeld erhalten Sie im Merkblatt Kurzarbeitergeld.
Was sind Saison- und Transfer-Kurzarbeitergeld?
Saison-Kurzarbeitergeld kann vom Arbeitgeber beantragt werden, wenn in Baubetrieben in der Schlechtwetterzeit witterungsbedingt oder aufgrund von Auftragsmangel nicht gearbeitet werden kann.
Weitere Informationen erhalten Sie im Merkblatt Saison-Kurzarbeitergeld.
Transfer-Kurzarbeitergeld kann vom Arbeitgeber beantragt werden, um bei betrieblichen Umstrukturierungen Entlassungen zu vermeiden und die Vermittlung seiner Beschäftigten in neue Arbeitsverhältnisse zu fördern.
Weitere Informationen erhalten Sie im Merkblatt Transferleistungen.
Wie wird Kurzarbeitergeld beantragt?
Kurzarbeitergeld wird vom Arbeitgeber beantragt. Der Antrag muss innerhalb von 3 Monaten bei der Agentur für Arbeit eingereicht werden, in deren Bezirk die zuständige Lohnabrechnungsstelle liegt.
Wie hoch ist das Kurzarbeitergeld?
Die Höhe des Kurzarbeitergeldes richtet sich danach, wie hoch der finanzielle Verlust nach der Zahlung von Steuern für Sie ist. Grundsätzlich werden rund 60 Prozent des ausgefallenen Nettoentgelts bezahlt. Lebt mindestens ein Kind mit im Haushalt, beträgt das Kurzarbeitergeld rund 67 Prozent des ausgefallenen Nettoentgelts. Die genauen Beträge können Sie mit diesen Tabellen ermitteln:
• Berechnung des Kurzarbeitergeldes
• Berechnung des Kurzarbeitergeldes für Geringverdiener
Wichtig: Wenn Sie Kurzarbeitergeld beziehen, kann die Agentur für Arbeit Ihnen in dieser Zeit andere zumutbare Beschäftigungsangebote unterbreiten. Der Verdienst aus einem solchen Arbeitsverhältnis verringert die Höhe des Kurzarbeitergeldes entsprechend.
Wie lange kann Kurzarbeitergeld bezogen werden?
Sie können höchstens 12 Monate lang Kurzarbeitergeld beziehen. Die Bezugsdauer kann aber auch unterbrochen werden. Ist bei Ihrem Arbeitgeber zum Beispiel kurzfristig ein größerer Auftrag zu bearbeiten, kann er Sie vorübergehend wieder voll beschäftigen. Erhalten Sie anschließend wieder Kurzarbeitergeld, hat sich die Bezugsdauer um diesen Zeitraum verlängert.
Ist die Kurzarbeit länger als 3 Monate unterbrochen, hat sich die Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes erneuert. Muss Ihr Arbeitgeber Ihre regelmäßige Arbeitszeit anschließend wieder kürzen, haben Sie erneut Anspruch auf maximal 12 Monate Kurzarbeitergeld.
IHRE LOKALEN RUFNUMMERN
Agentur für Arbeit
0821-3151-125 (Arbeitssuchend- / Arbeitslosmeldungen)
0800-4-5555-00 (Arbeitnehmer)
Erreichbarkeit: Montag - Donnerstag von 08:00- 18:00 Uhr; Freitag von 08:00 - 14:00 Uhr
Informationen für Arbeitnehmer zum Thema eService:
eService Privatperson:
https://www.youtube.com/watch?v=7y3XANVXPFA&feature=youtu.be
eService Unternehmen:
https://www.youtube.com/watch?v=bATSLyUuo5s
KUG Anzeige Online:
https://www.youtube.com/watch?v=tEbyPHR7BG0&feature=youtu.be
Informationen für Arbeitnehmer und Betriebsräte der Deutscher Gewerkschaftsverbund Schwaben.