Die Agentur für Arbeit Augsburg unterstützt gekündigten Arbeitnehmern bei der Jobsuche, damit sie erst gar nicht arbeitslos werden. Dies gelingt umso besser, je früher Betroffene sich mit der Arbeitsagentur in Verbindung setzen. Wer sich rechtzeitig arbeitsuchend meldet, vermeidet zudem finanzielle Nachteile durch Sperrzeiten.
Endet ein Arbeits- oder außerbetriebliches Ausbildungsverhältnis, ist eine schnelle Arbeitsuchendmeldung wichtig. Um Sperrzeiten zu vermeiden, muss die Meldung spätestens drei Monate vor dem Beschäftigungsende oder bei einer kurzfristigen Kündigung innerhalb von drei Tagen nach Bekanntwerden der Arbeitsagentur vorliegen. Die Meldung kann online, telefonisch oder persönlich erfolgen.
Während der Dauer der Sperrzeit ruht ansonsten der Anspruch auf finanzielle Leistungen. Denn bei einer fehlenden oder verspäteten Arbeitsuchendmeldung muss eine Sperrzeit von einer Woche verhängt werden.
Im Jahr 2023 musste die Agentur für Arbeit Augsburg rund 6.692 Sperrzeiten verhängen. Von allen Sperrzeiten entfielen 41,4 Prozent und somit zirka 2.773 Sperrzeiten auf verspätete Arbeitsuchendmeldungen, wodurch die Betroffenen einen Teil ihres Anspruchs auf Arbeitslosengeld verloren haben. Im Vergleich zum Jahr 2022 nahm die Zahl der Sperrzeiten wegen verspäteter Arbeitsuchendmeldung um 9,7 Prozent oder 246 Sperrzeiten zu.
Alle Informationen zum Thema finden sich online auf www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-melden/ .