Seit dem 01. Juli hat der Gesetzgeber vereinfachte Fördervoraussetzungen im Bereich der Weiterbildung eingeführt. Aber was heißt das genau?
Neben der "klassischen" Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen, die zu einem Berufsabschluss führen, werden nun auch Möglichkeiten angeboten, in Teilqualifikationen einzelne Zertifikate für bestimmte Berufsmodelle zu erwerben. Denn nicht für alle Arbeitnehmer*innen kommen die klassischen Wege zu einem Berufsabschluss in Frage.
Hier setzen die berufsanschlussfähigen Teilqualifikationen an.
Berufsanschlussfähige Teilqualifikationen sind Qualifizierungssequenzen - also einzelne Bausteine. Diese bereiten in systematischen und aufeinanderfolgenden Schritten auf einen Berufsabschluss vor.
Das Angebot ermöglicht eine flexible und arbeitsmarktnahe Möglichkeit einen Berufsabschluss zu erwerben. Die Bedürfnisse des Einzelnen können berücksichtigt werden und individuell gestaltet werden.
Teilqualifizierungen können gemeinsam mit Arbeitgeber*innen in einem bestehenden Beschäftigungsverhältnis durchgeführt werden. Die Agentur für Arbeit bezuschusst dabei den Arbeitsentgeltausfall sowie die Weiterbildungskosten.
In der einstündigen Skype-Veranstaltung informieren die Kolleg*innen der Berufsberatung im Erwerbsleben der Agentur für Arbeit Bad Homburg über das neue Förderangebot und bietet den teilnehmenden Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber*innen zahlreiche Informationen zu den Möglichkeiten und Zugangsvoraussetzungen im Rahmen der Teilqualifizierung an.