Seit dem 16. Februar 2022 sind die Agenturen für Arbeit nach überwiegend telefonischer, schriftlicher oder digitaler Kommunikation wieder persönlich erreichbar.
Dies war ein wichtiger Schritt hin zur Normalität. Um diesen Schritt nun ganz zu vollziehen, entfällt ab dem 27. Mai 2022 auch die Maskenpflicht in den Räumlichkeiten der Arbeitsagentur Bad Homburg.
Dennoch möchten wir darum bitten, dass unsere Kundinnen und Kunden beim Besuch der Arbeitsagentur freiwillig eine Schutzmaske tragen.
Auch wenn das Pandemiegeschehen stark rückläufig ist, möchten wir weiterhin unsere Kundinnen und Kunden sowie uns selbst schützen.
Die Agentur für Arbeit Bad Homburg bittet um Verständnis für die Empfehlung.
Die Arbeitsagentur stellt sicher, dass Leistungen wie das Arbeitslosengeld und das Kurzarbeitergeld pünktlich ausbezahlt werden. Dafür müssen die Dienststellen für die Kundinnen und Kunden auch in Zukunft leistungsfähig bleiben.