Aktuell haben wir bundesweit sehr stark steigende Infektionszahlen. Daher wollen wir bestmöglich unsere Kundinnen und Kunden und unsere Mitarbeitenden schützen. Deswegen müssen beim Besuch in den Arbeitsagenturen ab 16. Februar FFP2-Masken getragen werden. Diese Regelung gilt bundesweit. Ausnahmen gelten für Personen, die nachweisen können, dass sie keine FFP2-Maske tragen dürfen oder können.
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) bittet um Verständnis für diese Maßnahme. Die BA stellt sicher, dass Leistungen wie das Arbeitslosengeld und das Kurzarbeitergeld pünktlich ausgezahlt werden. Dafür müssen die Dienststellen für die Kundinnen und Kunden leistungsfähig bleiben.