Für Arbeitslose stellt sich die Frage, ob sie in ihrer Situation auch die Koffer packen und verreisen dürfen. Anders als Berufstätige, haben Arbeitslose keinen gesetzlichen Urlaubsanspruch.
Im Regelfall soll, wer arbeitslos gemeldet ist, seinen Wohnort nicht verlassen. Es könnte ja sein, dass gerade dann ein interessantes Arbeitsangebot kommt oder eine Fortbildung beginnt. Arbeitslose sollten zur Verfügung stehen, um schnell auf die Angebote reagieren zu können.
Damit keine Nachteile entstehen müssen sie vor Ihrem Urlaub die Zustimmung ihrer Arbeitsvermittlung einholen. Die Agentur für Arbeit Bad Homburg kann einer Reise nur zustimmen, wenn die Arbeitsvermittlerinnen und Arbeitsvermittler vorher geprüft haben, ob die Ortsabwesenheit die Beschäftigungschancen schmälert oder einer Teilnahme an einer geplanten Weiterbildung entgegensteht. Besonders in der ersten Zeit der Arbeitslosigkeit kann einer Ortsabwesenheit nur in Ausnahmefällen zugestimmt werden, da die Eingliederungschancen in dieser Zeit am größten sind.
Nach drei Wochen müssen Arbeitslose aber auf jeden Fall wieder zurück sein. Wer dennoch länger bleiben möchte, bekommt nur für die ersten drei Wochen das Arbeitslosengeld sowie die Krankenversicherung weitergezahlt. Urlaub, der über sechs Wochen hinausgeht, führt sogar zum Verlust des Arbeitslosengeldes für den gesamten Zeitraum und wird erst nach einer erneuten Arbeitslosmeldung weitergezahlt.
Um für die Urlaubszeit auf der sicheren Seite zu sein, empfiehlt es sich, die Zustimmung zur Ortsabwesenheit einfach und schnell mit der BA-mobil APP zu beantragen.