Endet ein Arbeits- oder außerbetriebliches Ausbildungsverhältnis, ist eine schnelle Arbeitssuchendmeldung wichtig. Um Sperrzeiten zu vermeiden, muss die Meldung spätestens drei Monate vor dem Beschäftigungsende oder bei einer kurzfristigen Kündigung innerhalb von drei Tagen nach Bekanntwerden der Arbeitsagentur vorliegen. Die Meldung kann online, telefonisch oder persönlich erfolgen.
Wenn die Arbeitssuchend-Meldung fehlt oder nicht rechtzeitig erfolgt, muss eine Sperrzeit von einer Woche verhängt werden. Während der Dauer dieser Sperrzeit ruht der Anspruch auf finanzielle Leistungen.
Im Jahr 2023 musste die Bundesagentur für Arbeit rund 748.000 Sperrzeiten verhängen. Von allen Sperrzeiten entfielen 42,4 Prozent und somit zirka 317.000 Sperrzeiten auf verspätete Arbeitssuchend-Meldungen, wodurch die Betroffenen einen Teil ihres Anspruchs auf Arbeitslosengeld verloren haben. Im Vergleich zum Jahr 2022 nahm die Zahl der Sperrzeiten wegen verspäteter Arbeitssuchend-Meldungen um 13,2 Prozent zu.
Alle Informationen zum Thema sind online abrufbar:
https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-melden/