Die Aufgaben der Agentur für Arbeit Bad Homburg sind im Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) - Arbeitsförderung - geregelt:
- Berufsberatung von Jugendlichen, Studienanfängern und Hochschulabsolventen
- Vermittlung von Ausbildungs- und Arbeitsstellen
- Arbeitgeberberatung
- Förderung der beruflichen Aus- und Weiterbildung und Leistungen zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben (Inklusion)
- Gewährung von Leistungen zur Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen
- Zahlung von Lohnersatzleistungen bei Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit oder Insolvenz
- Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern
- Information über den Arbeits- und Ausbildungsmarkt sowie über Dienste und Leistungen der Arbeitsförderung einschließlich der Erstellung von Statistiken
- Leistungen an Träger der Arbeitsförderung
Zur Agentur für Arbeit Bad Homburg gehören neben der Hauptagentur in der Ober-Eschbacher-Straße 109 in Bad Homburg weitere Agenturen für Arbeit in den Städten Hofheim, Rüsselsheim und Groß- Gerau.
Die Bundesagentur für Arbeit ist eine rechtsfähige mittelbare Bundeskörperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Sie gliedert sich in eine Zentrale auf der oberen Verwaltungsebene, Regionaldirektionen auf der mittleren Verwaltungsebene und Agenturen für Arbeit auf der örtlichen Verwaltungsebene. Die Bundesagentur für Arbeit unterliegt der Rechtsaufsicht durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Der Verwaltungsausschuss als Selbstverwaltungsorgan der Agentur für Arbeit Bad Homburg setzt sich aus Vertretern der Arbeitnehmer, der Arbeitgeber und der öffentlichen Körperschaften zusammen. Jede der drei Gruppen hat außerdem zwei stellvertretende Mitglieder benannt. Der Verwaltungsausschuss unterstützt, überwacht und berät die Agentur für Arbeit Bad Homburg bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.