Kindergeld gibt es auch noch nach dem Abitur

Kindergeld gibt es auch noch nach dem Abitur

09.03.2022 | Presseinfo Nr. 11

Bald endet für viele Abiturientinnen und Abiturienten in Rheinland-Pfalz die Schule. Oft
sind die Eltern verunsichert wie es mit der Zahlung des Kindergeldes weitergeht. Muss
sich mein Kind eventuell sogar arbeitslos melden, bis es mit seiner Ausbildung oder seinem
Studium beginnt?
Die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit klärt auf: eine Meldung bei der Arbeitsagentur ist nur in Einzelfällen notwendig. Eine Meldung ist nicht erforderlich, wenn
zum Beispiel der nächste Ausbildungsabschnitt (Berufsausbildung oder Studium) innerhalb
von vier Monaten nach Beendigung der Schulzeit beginnt. Aber auch wenn sich die
Unterbrechung unverschuldet etwas länger gestaltet, kann für ein Kind weiterhin Kindergeld
gezahlt werden. Dies ist beispielsweise dann möglich, wenn es auf einen Ausbildungs-
oder Studienplatz wartet und die entsprechende Bewerbung für den Ausbildungsoder
Studiengang nachweisen kann. Ist eine Bewerbung derzeit noch nicht möglich, weil
beispielsweise das Bewerbungsverfahren an der Hochschule noch nicht eröffnet ist, genügt
zunächst eine schriftliche Erklärung des Kindes, sich so bald wie möglich bewerben
zu wollen.
Wichtig ist immer, die Pläne des Kindes nach Schulzeitende schriftlich mitzuteilen.
Dafür kann das Online-Angebot unter www.familienkasse.de genutzt werden. Hier können
Nachweise über den Ausbildungs- oder Studienbeginn bequem elektronisch an die
Familienkasse übermittelt werden. Über den Internetauftritt sind neben weiteren
Online-Angeboten auch weiterführende Informationen, Antragsformulare und Nachweisvordrucke verfügbar. Selbstverständlich können Eltern sich auch telefonisch informieren:
Die Familienkasse ist von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr unter der gebührenfreien
Rufnummer 0800 4 5555 30 erreichbar.