Unternehmen mit durchschnittlich mindestens 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Die örtlichen Arbeitsagenturen prüfen jetzt diese Beschäftigungspflicht für das Kalenderjahr 2023. Deshalb erinnert die Agentur für Arbeit Bad Oldesloe Arbeitgeber aus den Kreisen Stormarn und Herzogtum Lauenburg mit mindestens 20 Beschäftigten daran, bis spätestens 31. März ihre Beschäftigungsdaten anzuzeigen. Diese Frist kann nicht verlängert werden.
Anhand der gemeldeten Daten prüft die Agentur für Arbeit, ob Unternehmen ihre Beschäftigungspflicht erfüllt haben. Arbeitgeber, bei denen dies nicht der Fall ist, müssen eine Ausgleichsabgabe an das zuständige Integrationsamt zahlen. Die Mittel der Ausgleichsabgabe werden ausschließlich für die Teilhabe schwerbehinderter Menschen in Ausbildung, Arbeit und die Gemeinschaft eingesetzt.
Die Meldung kann auf elektronischem Wege schnell und unbürokratisch vorgenommen werden. Hierfür können Unternehmen die kostenfreie Software IW-Elan nutzen. Diese steht auf der Homepage www.iw-elan.de als Browserversion sowie unter der Rubrik „Software“ als Download zur Verfügung oder kann als CD-ROM unter der Rubrik „Service“ bestellt werden. Die elektronische Anzeige hat Vorteile: Es ist keine Unterschrift und kein postalischer Versand mehr erforderlich.
Mit dem Gesetz zum inklusiven Arbeitsmarkt wird ab 01. Januar 2024 die Ausgleichsabgabe durch die Einführung einer neuen Staffel erhöht. Sie betrifft diejenigen Arbeitgeber, die keinen schwerbehinderten Arbeitnehmer beschäftigen und kann je nach Betriebsgröße monatlich bis zu 720 Euro betragen. Die neuen Staffelbeträge gelten ab dem Anzeigejahr 2024 und sind erstmalig zum 31. März 2025 fällig.
Bei Fragen und Informationen rund um das Anzeigeverfahren und die Beschäftigungspflicht schwerbehinderter Arbeitnehmer können Unternehmen aus den Kreisen Stormarn und Herzogtum Lauenburg über die kostenfreie Arbeitgeberhotline 0 800 / 4 5555 20, per Email an hamburg.061-os@arbeitsagentur.de oder per Fax an 040 / 2485 1143 Kontakt zur Agentur für Arbeit aufnehmen.
Unternehmen, die sich über die Einstellung von schwerbehinderten Menschen in Ihrem Betrieb informieren möchten, können sich bei der Arbeitsagentur an Iris Iburg wenden. Sie ist unter der Telefonnummer 0 45 31 / 167 108 oder per Mail an badoldesloe.161-reha@arbeitsagentur.de erreichbar.
Zu Ihrer Information
Arbeitgeber, die der Beschäftigungspflicht von schwerbehinderten Menschen nicht nachkommen, müssen eine Ausgleichsabgabe zahlen.
Diese Abgabe wird nicht pauschal erhoben, sondern ist gestaffelt.
Beschäftigungsquote für Arbeitgeber | Höhe der Abgabe je Monat und unbesetztem Arbeitsplatz |
3 Prozent bis unter 5 Prozent | 140,- Euro |
2 Prozent bis unter 3 Prozent | 245,- Euro |
unter 2 Prozent | 360,- Euro |
Regelungen für kleinere Betriebe
Unternehmen mit weniger als 40 Arbeitsplätzen müssen einen schwerbehinderten Menschen beschäftigen. Sie zahlen je Monat 140 Euro, wenn sie diesen Pflichtplatz nicht besetzen.
Unternehmen mit weniger als 60 Arbeitsplätzen im Jahresdurchschnitt müssen zwei Pflichtplätze besetzen. Sie zahlen 140 Euro, wenn sie weniger als diese beiden Pflichtplätze besetzen, und 245 Euro, wenn weniger als ein Pflichtplatz besetzt ist.
Die Mittel der Ausgleichsabgabe werden zur Förderung der Teilhabe von schwerbehinderten Menschen verwendet. Darunter zählt etwa die Einrichtung eines Arbeitsplatzes oder die Förderung eines schwerbehinderten Menschen mit einem Eingliederungszuschuss.