Wechsel an der Spitze: Dirk Polchow übernimmt Vorsitz im Selbstverwaltungsorgan der Agentur für Arbeit Bad Oldesloe

Dirk Polchow, geschäftsführender Gesellschafter der Interspare Textilmaschinen GmbH in Reinbek, hat im Juli den Vorsitz im Verwaltungsausschuss der Agentur für Arbeit Bad Oldesloe übernommen. Er ist seit zwei Jahren Mitglied der Gruppe der Arbeitgeber im Selbstverwaltungsgremium der Arbeitsagentur. Zuvor führte der DGB-Kreisvorsitzende Joachim Sauer, der seit vier Jahren dem Gremium angehört, den Vorsitz. Beide wechseln sich regelmäßig jährlich in der Leitung ab.

22.07.2024 | Presseinfo Nr. 58

 

Dirk Polchow, geschäftsführender Gesellschafter der Interspare Textilmaschinen GmbH in Reinbek, hat im Juli den Vorsitz im Verwaltungsausschuss der Agentur für Arbeit Bad Oldesloe übernommen. Er ist seit zwei Jahren Mitglied der Gruppe der Arbeitgeber im Selbstverwaltungsgremium der Arbeitsagentur. Zuvor führte der DGB-Kreisvorsitzende Joachim Sauer, der seit vier Jahren dem Gremium angehört, den Vorsitz. Beide wechseln sich regelmäßig jährlich in der Leitung ab. 

Zitat:


           
„Ich freue mich auf das Jahr als Vorsitzender des Gremiums und möchte die sehr gute Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit fortsetzen“, sagt Polchow.

„Den Schwerpunkt der Arbeit des Verwaltungsausschusses sehe ich in der Beratung und dem konstruktiven Austausch mit der Arbeitsagentur zu allen Aspekten des Arbeits- und Ausbildungsmarktes in den Kreisen Stormarn und Herzogtum Lauenburg."

Aufgabe des Verwaltungsausschusses ist es, die Geschäftsführung der Agentur für Arbeit bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu beaufsichtigen und zu beraten, so zum Beispiel bei der Planung und dem Einsatz der arbeitsmarktpolitischen Instrumente wie zum Beispiel Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen. Hierbei arbeitet das Gremium eng mit der Geschäftsführung der Arbeitsagentur zusammen.

Der Verwaltungsausschuss hat insgesamt zwölf ordentliche Mitglieder, die zu gleichen Anteilen aus Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbänden sowie der öffentlichen Hand für eine Dauer von sechs Jahren berufen werden und ehren-amtlich tätig sind.