Sie beantworten Fragen rund um das Thema „Beschäftigung von Menschen mit Behinderung“, wie beispielsweise: Gibt es eine Förderung für die Einstellung schwerbehinderter Arbeitskräfte? Sind Mitarbeiter mit einer Schwerbehinderung wirklich unkündbar? Wie kann ein Betrieb die Ausgleichsabgabe einsparen?
Schwerbehinderung kann jeden treffen - unabhängig von Ausbildung und Qualifikation. In vielen Fällen ist die Behinderung überhaupt nicht sichtbar und darüber hinaus die Berufsausübung nicht oder nur in geringem Ausmaß beeinträchtigt. Trotzdem bestehen teilweise immer noch große Vorbehalte, wenn es um die Einstellung von Mitarbeitern mit Behinderung geht. Häufig liegt dies an fehlenden Informationen.
Unternehmer-Hotline vom 25. bis 29. November - Wie Betriebe von den Potentialen von Menschen mit einer Behinderung profitieren können
Menschen mit Behinderungen, die entsprechend ihren Stärken, Fähigkeiten und Talenten eingesetzt werden, sind motivierte und wertvolle Fachkräfte, die Betriebe besonders in Zeiten des Fachkräftemangels als Mitarbeitende oder Auszubildende bereichern können. Die Agentur für Arbeit Bad Oldesloe informiert und berät mit einer Unternehmer-Hotline Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber aus den Kreisen Stormarn und Herzogtum Lauenburg über die Einstellung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderung. Die Spezialisten des Arbeitgeber-Service sind in der Woche der Menschen mit Behinderungen vom 25. bis 29. November in der Zeit von 08.00 bis 16.00 Uhr unter den Rufnummern 04531 – 167 184 und 167 108 zu erreichen.
15.11.2024 | Presseinfo Nr. 86