„Ich empfehle allen Kundinnen und Kunden, diesen und all die anderen eServices zu nutzen, die inzwischen angeboten werden. Sie sparen damit Fahrzeiten und Wartezeiten“, erklärt Anke Traber, Vorsitzende der Geschäftsführung.
Die elektronische Arbeitslosmeldung ergänzt die bisher schon angebotenen eServices der Bundesagentur für Arbeit. Die Online-Arbeitslosmeldung im Bereich der Arbeitslosenversicherung ist rund um die Uhr und ortsunabhängig möglich und der persönlichen Arbeitslosmeldung gleichgestellt.
Wie bei der persönlichen Arbeitslosmeldung braucht es auch bei der Online-Arbeitslosmeldung einen Identifikationsnachweis. Die Identifikation erfolgt dabei mit dem Personalausweis mit aktiver Online-Ausweisfunktion oder mit einem anderen elektronischen Identifikationsnachweis: einem elektronischen Aufenthaltstitel, einer eID-Karte oder einem Ausweis eines EU-/EWR-Mitgliedslandes mit Online-Ausweisfunktion. Als Alternative zur Online-Meldung bleibt die persönliche Arbeitslosmeldung auch weiterhin bestehen.
„Die Online-Arbeitslosmeldung und weitere digitale Angebote wie Beratungsgespräche per Video oder unsere Kunden-App BA-Mobil helfen nicht nur, um in der Pandemie Kontakte zu reduzieren, sondern werden von unseren Kundinnen und Kunden auch als technische Weiterentwicklung gewünscht“, so Traber weiter.