Ukrainische Geflüchtete: Jetzt schon beim Jobcenter melden und Leistungen beantragen

Die Bund-Länder-Konferenz hat eine Gesetzesänderung auf den Weg gebracht, damit ukrainische Geflüchtete ab Juni in den Jobcentern ganzheitlich betreut werden können.

27.04.2022 | Presseinfo Nr. 24

Mit der geplanten Rechtsänderung sollen Beratung und finanzielle Leistungen aus einer Hand erbracht werden. Leistungsberechtigte nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) werden dann direkt vom Jobcenter betreut und erhalten Unterstützung bei der Arbeitssuche, Zugang zu allen Förder- und Qualifizierungsangeboten z.B. Sprachkursen, Integrationskursen sowie Weiterbildungen. Außerdem können die Leistungen zum Lebensunterhalt sowie die Kosten der Unterkunft übernommen werden.

„Wir wollen durch den Zuständigkeitswechsel von der Agentur für Arbeit und bei der Leistungsgewährung vom Asylbewerberleistungsgesetz zu den Jobcentern keine Zeit verlieren. Die Jobcenter Landkreis Sigmaringen und Zollernalbkreis treffen daher jetzt schon Vorbereitungen. Soweit bereits Kontaktdaten vorhanden sind, werden sie in den nächsten Wochen Geflüchteten Antragsunterlagen übersenden und Daten für die ersten Schritte auf dem Weg in eine berufliche Zukunft in Deutschland erheben. Uns allen ist klar, dass die Menschen in größter Not geflohen sind und erst mal Schutz und Sicherheit suchen. Dennoch rate ich den Geflüchteten bzw. deren Betreuungspersonen, sich schnellstmöglich beim Jobcenter zu melden“, so Anke Traber, Chefin der Balinger Agentur für Arbeit.

Anträge auf finanzielle Leistungen jetzt schon beim Jobcenter stellen

Auch mit der Antragstellung beim Jobcenter sollte nicht gewartet werden. Anträge auf Leistungen nach dem SGB II können jetzt schon gestellt werden. Das geht online unter www.jobcenter.digital. Dort können Anträge auch heruntergeladen werden. Ebenso ist die Abholung der Vordrucke im Jobcenter möglich.