Betriebe und Verwaltungen mit zwanzig und mehr Beschäftigten sind verpflichtet, fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Tun sie das nicht, müssen sie für jeden nicht besetzten Pflichtplatz eine Ausgleichsabgabe an das zuständige Integrationsamt zahlen. Die Höhe dieser Abgabe ist abhängig von der Beschäftigungsquote.
Zur Prüfung der Beschäftigungspflicht müssen die beschäftigungspflichtigen Arbeitgeber der Agentur für Arbeit ihre Beschäftigungsdaten anzeigen. Am schnellsten geht die Meldung elektronisch. Hinweise zum Anzeigeverfahren und IW-Elan für die elektronische Abwicklung wurden bereits im Januar den Betrieben und Verwaltungen zugesandt.
Viele Arbeitgeber haben ihre Meldung bereits erledigt. Arbeitgeber, die ihrer Meldepflicht noch nicht nachgekommen sind, können dies noch bis zum 31. März nachholen. Damit vermeiden sie eine Ordnungswidrigkeit, denn ist eine Anzeige unvollständig, falsch ausgefüllt oder geht sie verspätet ein, kann dies mit einem Bußgeld geahndet werden.
Fragen zum Anzeigeverfahren werden wochentags zwischen 09:30 Uhr und 11:30 Uhr unter der Telefonnummer 07161 9770-333 beantwortet. Dieses Angebot richtet sich an Arbeitgeber im Bezirk der Agentur für Arbeit Balingen.