Kennen Sie KEA und BEA?

Die eServices der Bundesagentur für Arbeit (BA) bieten Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern viele Möglichkeiten, um Zeit und Kosten zu sparen. Zwei davon sind KEA und BEA. 

22.10.2024 | Presseinfo Nr. 58

Zugegeben, das sind nicht die originellsten Abkürzungen der BA, aber dahinter verbergen sich nützliche Online-Angebote.

KEA
KEA (= Kurzarbeitergeld-Dokumente elektronisch annehmen) ist eine volldigitalisierte und sichere Übergabemöglichkeit von Kurzarbeitergeldanträgen einschließlich der Abrechnungslisten. Für die Nutzung von KEA ist ein zertifiziertes Entgeltabrechnungsprogramm erforderlich. Das Verfahren kann damit von Betrieben sowie bevollmächtigten Dritten, die im Auftrag eines Betriebs Kurzarbeitergeld, Saison-Kurzarbeitergeld und ergänzende Leistungen abrechnen und beantragen, genutzt werden. Dabei werden alle erforderlichen Daten direkt aus dem Entgeltabrechnungsprogramm zu einem Datensatz zusammengefasst und automatisiert an die Agentur für Arbeit übermittelt. Alle Informationen zu den Vorteilen und Voraussetzungen für KEA gibt es unter https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kea.

BEA
Das Verfahren BEA (= Bescheinigungen elektronisch annehmen), bei dem Arbeitsbescheinigungen rein digital übermittelt werden, erleichtert Unternehmen den Datenaustausch mit der BA. Die Nutzung des digitalen Verfahrens ist gesetzlich verpflichtend. Die Abgabe der Bescheinigungen kann nur noch auf elektronischem Wege erfolgen, eine Abgabe in Papierform ist nicht mehr möglich. Wissenswertes zu BEA ist unter https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/personalfragen/bea zu finden.