Willkommen bei der Agentur für Arbeit Balingen
Der Bezirk der Agentur für Arbeit Balingen erstreckt sich vom Oberlauf des Neckars über die Südwestalb und den westlichen Teil Oberschwabens bis fast an den Bodensee.
Sowohl der Zollernalbkreis im Norden als auch der südlich gelegene Landkreis Sigmaringen gehören zum Regierungsbezirk Tübingen. Auffallend ist ihre extreme Polarität, vor allem im wirtschaftlichen Bereich: Industriedominanz im Zollernalbkreis, starke landwirtschaftliche Prägung sowie Behördenvielfalt und Verwaltungsschwerpunkt im Landkreis Sigmaringen.
Als wichtigste Fernverkehrsstraße führt die B27 in Nord-Südrichtung durch den Bezirk. Weitere viel befahrene Bundesstraßen sind die B 463 von Balingen über Albstadt nach Sigmaringen, die B 311 Ulm – Tuttlingen, die B 313 Stockach – Reutlingen sowie die B 32 Hechingen – Ravensburg.
Die Verkehrsdichte liegt deutlich über dem Landesdurchschnitt. Das Netz der öffentlichen Verkehrsmittel ist verbesserungsbedürftig.
Aufgaben
Nach dem Sozialgesetzbuch Drittes Buch – Arbeitsförderung (SGB III) ist die Agentur für Arbeit Balingen als eine der Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit mit Aufgaben betraut, die einen Ausgleich am Arbeitsmarkt unterstützen sollen. Auf Grundlage des SGB III zählen zu den Kernaufgaben der Agentur für Arbeit Balingen:
- Berufsberatung von Jugendlichen, Studienanfängern und Hochschulabsolventen
- Vermittlung von Ausbildungs- und Arbeitsstellen
- Arbeitgeberberatung
- Förderung der beruflichen Aus - und Weiterbildung und der beruflichen Rehabilitation
- Gewährung von Leistungen zur Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen
- Zahlung von Lohnersatzleistungen bei Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit oder Insolvenz
- Bekämpfung der missbräuchlichen Inanspruchnahme von finanziellen Leistungen
- Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern
- Information über den Arbeits- und Ausbildungsmarkt sowie über die Dienste und Leistungen der Arbeitsförderung
Rechtsform und Rechtsaufsicht
Die Bundesagentur für Arbeit mit ihren lokalen Agenturen ist eine bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts und unterliegt daher der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung. Sie soll sicherstellen, dass die Bundesagentur für Arbeit, aber auch die Regionaldirektionen und die Agenturen für Arbeit Gesetze und sonstiges Recht beachten.
Selbstverwaltung
Im Verwaltungsausschuss als Selbstverwaltungsorgan der Agentur für Arbeit Balingen sitzen jeweils vier Arbeitnehmervertreter, Arbeitgebervertreter und Vertreter der öffentlichen Hand. Sie haben unmittelbaren, gestaltenden Einfluss auf die Arbeit der Arbeitsverwaltung.