Nach aktuellen Informationen sind ab 01. Juni bundesweit die Jobcenter für die Geflüchteten aus der Ukraine zuständig, die bereits einen Aufenthaltstitel nach §24 AufenthG bzw. eine entsprechende Fiktionsbescheinigung haben. Das Jobcenter Coburg Stadt hat daher alle nötigen Informationen und Anträge auf seiner Homepage eingestellt.
Die Geflüchteten finden unter https://www.jobcenter-coburg-stadt.de/ukraine ein Infoblatt, einen Kurzantrag auf ALG II sowie weitere Hinweise.
Wichtig ist, vorab bereits ein Bankkonto zu eröffnen, den Kurzantrag auszufüllen und sich bestenfalls schon für eine Krankenkasse entschieden zu haben und dann bei Vorlage eines Aufenthaltstitels bzw. der Fiktionsbescheinigung einen Termin im Jobcenter zur Antragsabgabe zu vereinbaren. Den Termin kann man direkt über die Homepage oder unter der Telefonnummer
09561 23650 vereinbaren.
Robert Bauer, der Geschäftsführer des Jobcenters Coburg Stadt: „Ehrenamtliche können sehr gerne zur Antragsabgabe mitkommen, um beim Übersetzen und Verständigen zu helfen. Sie leisten damit einen wichtigen Beitrag für die Geflüchteten und für uns, damit wir die Leistungen zügig bewilligen können.“