„Wir haben nun eine rechtsverbindliche Entscheidung und können mit der praktischen Umsetzung starten. Das Bürgergeld wird in zwei Schritten eingeführt. In einem Ersten werden zum Jahresanfang der Regelsatz erhöht und eine Bagatellgrenze eingeführt. In einem zweiten Schritt treten zum 01.07.2023 die Kernelemente zu Weiterbildung und Qualifizierung in Kraft. Die erhöhten Regelsätze werden die Jobcenter pünktlich zum Januar auszahlen. Es ist für das Bürgergeld kein neuer Antrag notwendig. Wer über den Jahreswechsel hinaus Leistungen des Jobcenters bezieht, bekommt automatisch den höheren Regelsatz ausgezahlt.“
Neue Regelsätze, Schonvermögen
Der Regelsatz erhöht sich für Alleinstehende zum 1. Januar 2023 auf 502 Euro, für Paare je Partner auf 451 Euro. Für Nicht-erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern steigt der Betrag auf 402 Euro, für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren auf 420 Euro, für Kinder von 6 bis 13 Jahren auf 348 Euro und für Kinder unter 6 Jahren auf 318 Euro.
Zukünftig beträgt das Schonvermögen im ersten Jahr 40.000 Euro für das antragstellende Mitglied der Bedarfsgemeinschaft, für jede weitere Person 15.000 Euro. Ebenfalls im ersten Jahr werden von den Jobcentern die tatsächlichen Kosten der Wohnung übernommen. Nach Ablauf dieses Jahres muss die Unterkunft angemessen sein.
Durch die neue Bagatellgrenze müssen Beträge bis zur Höhe von 50 Euro nicht mehr zurückgefordert werden.
In den Jobcentern des Agenturbezirks waren Ende November 5 236 Personen arbeitslos gemeldet. Dies sind 1 004 Personen (+23,7 Prozent) mehr als in 2021. Der Grund dafür liegt in der Betreuung der Flüchtlinge aus der Ukraine, die seit Juni auch in der Arbeitslosenstatistik mitgezählt werden. Aktuell sind es 978 Personen. Zwei Drittel von ihnen sind Frauen (66,2 Prozent).