Miteinander für eine bessere Teilhabe der Menschen mit Behinderung

Im Laufe eines Berufslebens können gesundheitliche Einschränkungen auftreten, die sich nicht nur auf den Alltag, sondern auch auf die Ausübung des Berufes auswirken können.

06.12.2022 | Presseinfo Nr. 67

Betroffene müssen sich dann plötzlich diese oder ähnliche Fragen stellen: Wie kann ich meine Ausbildung erfolgreich absolvieren? Wie kann ich meinen Beruf weiter ausüben? Wie kann ich mich beruflich neu orientieren und eine andere Arbeit finden? Welche Beratungsstellen gibt es und welche Unterstützung kann ich erhalten?

Am Arbeitsleben teilhaben – trotz gesundheitlicher Einschränkungen, das ermöglicht die berufliche Rehabilitation.

Doch bei insgesamt acht möglichen Leistungsträgern der beruflichen Rehabilitation, zu denen unter anderem Unfallversicherung, Rentenversicherung und Bundesagentur für Arbeit gehören, ist die Orientierung für Betroffene nicht immer einfach. Auch zwischen den Leistungsträgern ergeben sich in der täglichen Praxis immer wieder Schnittstellen, die eine einzelfallbezogene Kooperation erfordern.

Um die Zusammenarbeit weiter zu intensivieren, lud die Agentur für Arbeit Bautzen am 05. Dezember 2022 insgesamt rund 50 Vertreterinnen und Vertreter der Leistungsträger der beruflichen Rehabilitation sowie weitere Akteure, wie das Integrationsamt des kommunalen Sozialverband Sachsen oder den Integrationsfachdienst zu einem Netzwerktreffen ein. Unter dem Titel „Miteinander für eine bessere Teilhabe der Menschen mit Behinderung“ gab es Vorträge und Workshops für einen fachlichen Austausch und um untereinander Kontakte zu knüpfen beziehungsweise weiter zu vertiefen. Prof. Dr. Claudia Spindler, Professorin im Bereich der Sozialen Arbeit in 

der Rehabilitation und Studiengangsleiterin für Heilpädagogik in der Hochschule Nordhausen, wies in ihrem Vortrag während der Veranstaltung darauf hin, dass in Folge der Corona-Zeit die Zahl der psychischen Erkrankungen gerade bei jüngeren Menschen zugenommen habe. Darauf deuten auch die Zahlen hin: Im Zeitraum Januar bis August 2022 begannen mit Hilfe der Arbeitsagentur Bautzen 33 Menschen eine Rehabilitation zur Teilhabe am Arbeitsleben wegen psychischer Beeinträchtigungen, 27 Prozent mehr als im gleichen Zeitraum des Vorjahres. „Die Herausforderung besteht einerseits darin, selbstbestimmt und eigenverantwortlich den eigenen beruflichen Weg zu gestalten, andererseits sich in den vielfältigen Rahmenbedingungen zurechtzufinden. Dafür braucht es fachliche Begleitung, insbesondere bei institutionellen Übergängen“, so Prof. Dr. Claudia Spindler.

Was das bedeutet, zeigt das Beispiel von Martin S.*, einem sportlichen, jungen Mann, der wegen eines Unfalles plötzlich querschnittsgelähmt war. Sein Leben, wie er es gewohnt war, veränderte sich grundlegend, was ihn auch psychisch belastete. Er wollte gerne wieder in seinem alten Beruf arbeiten, aber wie kann das mit Rollstuhl in der Produktion gelingen? Durch die Zusammenarbeit von Arbeitsagentur, Integrationsamt und weiterer Akteure ist es in enger Abstimmung mit seinem Arbeitgeber gelungen, die Rückkehr in sein gewohntes Arbeitsumfeld zu ermöglichen. Hierfür wurden unter anderem Umbauten am Auto von Herrn S. und an seinem Arbeitsplatz realisiert sowie finanziert.

Im Interesse der Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen sollen die Leistungen der beruflichen Rehabilitation „wie aus einer Hand“ erbracht werden.

„Nach dem Grundsatz „so normal wie möglich, so speziell wie nötig“ ist es unser gemeinsames Ziel, dass Menschen mit Behinderungen dauerhaft, gleichberechtigt und selbstbestimmt am Arbeitsleben und damit auch am Leben in der Gesellschaft teilhaben können. Die gesundheitliche Beeinträchtigung soll sich auf ihre Ausbildung beziehungsweise Arbeit so wenig wie irgendwie möglich auswirken“, so Simone Kessler, Teamleiterin für Rehabilitation und Teilhabe der Agentur für Arbeit Bautzen.

*Name geändert

Hintergrundinformationen:

Im Monat August 2022 waren 1.105 Rehabilitandinnen und Rehabilitanden bei der Agentur für Arbeit Bautzen gemeldet. Davon war der größte Anteil mit 80 Prozent der Altersgruppe der unter 25-jährigen zuzuordnen.

Einige Leistungen der Arbeitsagentur Bautzen im Überblick:

Ausgleich von Behinderungen durch technische Hilfen
Sie können einen Zuschuss für die behindertengerechte Ausstattung des Arbeitsplatzes beantragen. Dazu zählen zum Beispiel Umbauten im Betrieb.

Eingliederungszuschuss:
Für bis zu zwei Jahre kann ein Betrieb mit bis zu 70 Prozent des Arbeitsentgeltes bezuschusst werden. Zusätzlich wird eine Pauschale für die Sozialversicherung gewährt. In besonderen Einzelfällen kann die Förderung sogar bis 60 Monate, bei über 55- Jährigen bis zu 96 Monate erfolgen.

Ausbildungszuschuss / Eingliederungszuschuss nach Ausbildung:
Um für behinderte bzw. schwerbehinderte Menschen die Chancen auf eine betriebliche Ausbildung und damit einen Berufsabschluss zu verbessern, können dem Arbeitgeber als Anreiz Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung oder einer vergleichbaren Vergütung gewährt werden. Bei Übernahme eines schwerbehinderten Menschen in ein Arbeitsverhältnis durch den Ausbildenden oder einen anderen Arbeitgeber im Anschluss an eine geförderte Ausbildung kann ebenso ein Eingliederungszuschuss erbracht werden.

Probebeschäftigung:
Arbeitgebern können die Kosten für die befristete Probebeschäftigung behinderter, schwerbehinderter und ihnen gleichgestellten Menschen bis zu einer Dauer von drei Monaten erstattet werden. Wesentliche Voraussetzung dafür ist, dass dadurch die Möglichkeit einer Teilhabe am Arbeitsleben verbessert wird oder eine vollständige und dauerhafte Teilhabe zu erreichen ist.

Arbeitsmarktprogramm „Wir machen das! – Menschen mit Behinderungen in Ausbildung und Beschäftigung“:
Gefördert werden können Arbeitgeber, die schwerbehinderte oder gleichgestellte Menschen auf einen zusätzlichen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz einstellen. Diese Fördermittel werden vom Sächsischen Ministerium für Soziales und gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS) zur Verfügung gestellt und können bei der Agentur für Arbeit beantragt werden. Insgesamt kann die gestaffelte Förderung bis zu 5.000 Euro betragen.

Kontakt:

0800 4 5555 00

https://www.arbeitsagentur.de/menschen-mit-behinderungen/berufliche-rehabilitation