Zum 1. April 2024 treten Änderungen des Gesetzes zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung in Kraft. Neue Leistung im Rahmen der Beschäftigtenqualifizierung ist das sogenannte Qualifizierungsgeld.
„Mit Hilfe des Qualifizierungsgeldes können wir Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unterstützen, ihre beruflichen Kompetenzen an den sich wandelnden Arbeitsmarkt anzupassen. Hierdurch sollen ihre Jobperspektiven in den vom Strukturwandel und Transformation betroffenen Betrieben gesichert werden. Die neue Leistung flankiert so die Bemühungen der Unternehmen bei der Fachkräftesicherung“, sagt Marion Richter, Vorsitzende der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Bautzen.
Neues Instrument für die Beschäftigtenqualifizierung
Zielgruppe des Qualifizierungsgeldes sind Beschäftigte, die durch die Transformation der Arbeitswelt besonders vom Verlust ihrer Arbeitsplätze bedroht sind.
Das Qualifizierungsgeld ist eine Entgeltersatzleistung. Es ergänzt die bestehenden Instrumente der Beschäftigtenqualifizierung und wird unabhängig von Betriebsgröße, Alter oder Qualifikation der Beschäftigten gezahlt.
Die Höhe des Qualifizierungsgeldes beträgt 60 Prozent (67 Prozent für Beschäftigte mit mindestens einem Kind) des Nettoentgeltes, welches durch die Weiterbildung entfällt. Arbeitgeber können den Betrag aufstocken. Die Weiterbildungskosten sind jedoch vom Arbeitgeber zu tragen.
Voraussetzungen für das Qualifizierungsgeld
Fördervoraussetzungen für das Qualifizierungsgeld sind unter anderem ein strukturwandelbedingter Qualifizierungsbedarf eines nicht unerheblichen Teils der Belegschaft, eine Betriebsvereinbarung oder ein betriebsbezogener Tarifvertrag (ausgenommen Kleinstunternehmen) und eine nachhaltige Beschäftigungsperspektive im aktuellen Betrieb. Die Beschäftigten müssen der Qualifizierung zustimmen.
Arbeitgeber können das Qualifizierungsgeld bereits jetzt beantragen. Der Antrag kann auch online gestellt werden.
Nähere Informationen auf der Internetseite der Arbeitsagentur: