Schwerbehinderte Menschen beschäftigen - Meldepflicht für Betriebe bis 31. März 2023

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mit durchschnittlich mindestens 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen und bis spätestens 31. März 2023 ihre Beschäftigungsdaten der Agentur für Arbeit anzuzeigen. Die Beschäftigungs- und Anzeigepflicht gilt auch für Unternehmen, die im laufenden Jahr von Kurzarbeit betroffen waren. Diese Frist kann nicht verlängert werden.

02.03.2023 | Presseinfo Nr. 4

Am schnellsten geht es elektronisch - kostenlose Software

Um die Anzeige zu erstellen, können Unternehmen und Arbeitgeber die kostenfreie Software IW-Elan nutzen. Diese steht auf der Homepage www.iw-elan.de unter der Rubrik „Download“ zur Verfügung oder kann als CD-ROM unter der Rubrik „Service“ bestellt werden. Ab dem Anzeigejahr 2021 ist die elektronische Anzeige mit IW-Elan noch einfacher: Es ist keine Unterschrift und keine postalische Versendung der „Erklärung zur Vorlage bei der Agentur für Arbeit“ mehr erforderlich.
Kommen Unternehmen der Beschäftigungspflicht nicht nach, ist eine sogenannte Ausgleichsabgabe zu zahlen. Diese Abgabe wird auf Grundlage der jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote ermittelt. Falls eine Ausgleichsabgabe gezahlt werden muss, kann dies ebenso über die Software berechnet werden.
„Schwerbehinderte Menschen haben es auch aktuell auf dem Arbeitsmarkt schwerer als Personen ohne Handicap. Daran hat auch der zunehmende Fachkräftemangel bisher nichts geändert. Dabei sind arbeitslose Menschen mit Schwerbehinderung in der Regel gut qualifiziert. Schwerbehinderung und Leistungsfähigkeit schließen sich nicht gegenseitig aus. Es gibt viele Hilfsmittel, die ein Handicap ausgleichen. Die Arbeitsagentur Bayreuth-Hof hat hier zahlreiche Möglichkeiten und Angebote zur Unterstützung um Menschen mit Behinderung am Arbeitsmarkt teilhaben zu lassen“, betont Sebastian Peine, Leiter der Agentur für Arbeit Bayreuth-Hof
Der Arbeitgeber-Service der Arbeitsagentur berät rund um die Beschäftigung schwerbehinderter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.