Seit Jahresbeginn kann die Arbeitsagentur Bayreuth-Hof über einen elektronischen Datenabruf die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei der gesetzlichen Krankenkasse einholen. Kundinnen und Kunden der Arbeitsagentur müssen ihre Arbeitsunfähigkeit bzw. deren Verlängerung weiterhin umgehend mitteilen. Es entfällt aber die Pflicht, eine Bescheinigung in Papierform vorzulegen. Die Mitteilung der Arbeitsunfähigkeit kann entweder bequem über
- die eServices unter www.arbeitsagentur.de/eservices,
- die Kunden-App BA-mobil
- oder auch telefonisch unter 0800 4 5555 00 erfolgen.
Lediglich für Krankmeldungen bei der Erkrankung eines Kindes und bei privat Versicherten müssen Kundinnen und Kunden eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung weiterhin in Papierform vorlegen.
Sebastian Peine, Chef der Arbeitsagentur Bayreuth-Hof: „Durch die weitgehend papierlose Abwicklung können wir unsere Kundinnen und Kunden entlasten, sie sparen dadurch Wegezeit und Kosten. Wir gehen damit ein großes Stück weiter auf dem Weg zu einer digitalen Behörde. Die Kooperation zwischen der BA und den gesetzlichen Krankenkassen ist ein weiterer wichtiger Schritt in der behördenübergreifenden digitalen Zusammenarbeit.“
Die Regelung gilt bisher nicht für Bürgergeldempfängerinnen und Bürgergeldempfänger. Aktuell muss die Bescheinigung in den Jobcentern weiterhin in Papierform vorgelegt werden. Die Jobcenter weisen ihre Kundinnen und Kunden darauf hin, bei einer Erkrankung die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei ihrer Ärztin bzw. ihrem Arzt einzufordern.