Wenn Ihr Arbeitslosengeld ausläuft und Sie hilfebedürftig sind, stellen Sie bitte einen Antrag auf Bürgergeld in Ihrem regional zuständigen Jobcenter.
Hier erhalten Sie eine individuelle Beratung zu den Leistungsvoraussetzungen Bürgergeld und den vermittlungsunterstützenden Leistungen.
Ihr zuständiges JobCenter finden Sie hier:
Näheres zum Bürgergeld können Sie auch im Merkblatt SGBII nachlesen:
Was ist der Unterschied zwischen Arbeitslosengeld I und Bürgergeld?
Wie beantrage ich Bürgergeld? (Im Video noch Arbeitslosengeld II - Aktualisierung folgt)